Pflegegrad 1 Leistungen 2026: Was steht Ihnen zu?
- 20. März
- 5 Min. Lesezeit
Pflegegrad 1 ist nicht 'fast nichts'. Das dachten viele – und verschenken damit Jahr für Jahr Tausende Euro. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 wissen gar nicht, welche Leistungen sie wirklich bekommen.
Die Überraschung: Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie kein Pflegegeld und keine Sachleistungen von Pflegediensten – das ist richtig. Aber Sie bekommen 131 € monatlich Entlastungsbetrag plus weitere Leistungen, die fast niemand nutzt.

Inhaltsverzeichnis
Was ist Pflegegrad 1 genau?
Pflegegrad 1 = 'Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten'
Sie haben Pflegegrad 1, wenn Sie zwischen 12,5 und 26,9 Punkte in der MBA-Bewertung erreichen. Das bedeutet: Sie benötigen regelmäßige Pflege und Betreuung, aber noch keine intensive Rundum-Versorgung.
Beispiele: Ältere Menschen nach Hüft-OP, leichte Mobilitätseinschränkungen, erste Anzeichen von Gedächtnisstörungen, regelmäßige Medikamentenkontrolle
Das sind die 5 Missverständnisse zu PG1
Mythos 1: 'Bei PG1 bekomme ich gar nichts'
Falsch! Sie bekommen 131€/Monat Entlastungsbetrag + Pflegehilfsmittel + Wohnraumanpassung + Beratung.
Mythos 2: 'Ich kann einen Pflegedienst bei PG1 nicht bezahlen'
Stimmt, Sachleistungen gibt es nicht. Aber: Mit den 131€ Entlastungsbetrag können Sie Alltagsbegleitung, Betreuung und Haushaltsservice finanzieren.
Mythos 3: 'Meine Krankenkasse zahlt nichts bei PG1'
Falsch! Die Pflegekasse bezahlt die 131€ + Pflegehilfsmittel + Wohnraumanpassung. Das ist garantiert.
Mythos 4: 'PG1 ist zu niedrig, das ist unfair'
Möglich! Wenn Sie mehr Unterstützung brauchen: Fordern Sie einen neuen Antrag oder
Höherstufung. 30-40% der Anträge werden erst auf den zweiten Antrag genehmigt.
Mythos 5: 'Bei PG1 kommt der Pflegedienstler nicht vorbei'
Richtig, nicht als Sachleistung. Aber als Betreuungskraft (nach §45a SGB XI) oder über den Entlastungsbetrag – ja!
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 auf einen Blick (2026)
Leistung | Betrag 2026 | Häufigkeit |
0 € | — | |
Sachleistungen | 0 € | — |
Entlastungsbetrag | 131 € | monatlich |
Pflegehilfsmittel | 42 € | monatlich |
Hausnotruf | 25,50 € | monatlich (optional) |
Wohnraumanpassung | bis 4.180 € | je Maßnahme |
Wohngruppenzuschlag | 0 € | — |
kostenlos | nach Bedarf |
Realistisches Jahresbudget: 131€ × 12 = 1.572€ + 42€ × 12 = 504€ + Wohnraumanpassung = ca. 2.400–6.600€ pro Jahr
Entlastungsbetrag 131€/Monat – Das Wichtigste
Die 131€ Entlastungsbetrag sind das Herzstück von Pflegegrad 1. Damit können Sie verschiedenste Hilfen im Alltag finanzieren, ohne dafür aus der eigenen Tasche zu zahlen.
Tagesbetreuung und Tagesstätten
Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI)
Haushaltshilfe (Einkaufen, Kochen, Putzen)
Mahlzeitendienste
Wäscheservice
Gartenarbeit und Hausmeistertätigkeiten
Fahrtendienste (teilweise)
Wichtig: Nicht verbrauchte Beträge verfallen zum 30. Juni des nächsten Jahres. Nutzen Sie das Geld regelmäßig!
Wie nutzen Sie die 131€ konkret? 5 Beispiele
Beispiel 1: Alltagsbegleitung (Gesellschaft & Betreuung)
Kosten: ca. 15-20€/Stunde → Mit 131€ bekommen Sie 6-8 Stunden Begleitung pro Monat
Ideal für: Gemeinsame Ausflüge, Arzttermine, Einkaufen, Vorlesung im Museum – gegen Einsamkeit & Bewegungsmangel
Beispiel 2: Haushaltshilfe (putzend, kochend)
Kosten: ca. 15-20€/Stunde → 6-8 Stunden Putz- und Kochservice monatlich
Ideal für: Die, die nicht mehr bücken können oder Treppen meiden.
Beispiel 3: Mahlzeitendienst (Essen auf Rädern)
Kosten: ca. 12-15€/Mahlzeit (z.B. Mittagessen) → ca. 8-10 Mahlzeiten pro Monat
Ideal für: Wenn Kochen nicht mehr geht, aber noch Bewegung & Unabhängigkeit wichtig sind.
Beispiel 4: Tagespflege
Kosten: ca. 50-70€/Tag → 2 Tage pro Monat
Ideal für: Soziale Kontakte, aktivierende Betreuung, gibt Angehörigen Entlastung.
Beispiel 5: Mix (realistisches Szenario)
Service | Kosten | Monatliche Nutzung |
Alltagsbegleitung | 18€/Stunde | 2x/Woche = 36€ |
Haushaltshilfe | 16€/Stunde | 1x/Woche = 16€ |
Mahlzeitendienst | 13€/Mahlzeit | 2x/Woche = 104€ |
Summe | — | ≈156€/Monat (leichte Übersteigung, OK) |
Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Pflegehilfsmittel (42€/Monat): Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse schickt eine monatliche Pflegebox zu Ihnen nach Hause.
Hausnotruf (optional, ca. 25-30€/Monat): Ein Notfallknopf zum Umhängen. Bei Sturz oder Notfall → sofort Rettungsdienst. Oft gibt es Zuschüsse vom Sozialamt.
💡 Pflegebox bestellen: Sie müssen die monatliche Pflegebox nicht extra beantragen. Viele Versicherte wissen das nicht! Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach den Vertragspartnern – die Kasse zahlt direkt, Sie kriegen 42€ Gutschrift pro Monat.
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180€
Falls eine Hüft-OP schwer fällt oder Treppen unmöglich sind: Die Pflegekasse bezuschusst Anpassungen der Wohnung mit bis zu 4.180€ pro Maßnahme.
Haltegriffe im Bad installieren
Badewanne durch ebenerdige Dusche ersetzen
Türen verbreitern für Rollator
Treppenlifter (Zuschuss)
Schwellenabbau
Antrag stellen: Vorher Schreiben an Pflegekasse! 'Antrag auf Wohnraumanpassung'. Erst dann handwerkliche Maßnahme beginnen.
Pflegegrad 1 vs. Pflegegrad 2: Gigantischer Unterschied!

Leistung | PG 1 | PG 2 | Unterschied/Monat |
0€ | 332€ | +332€ | |
Sachleistungen | 0€ | 761€ | +761€ |
Entlastungsbetrag | 131€ | 131€ | — |
Tages-/Nachtpflege | 0€ | 689€ | +689€ |
Monatlich zusammen | 131€ | 1.913€ | +1.782€ |
Jahresbudget (vereinfacht) | 1.572€ | 22.956€ | +21.384€ |
Fazit: Pflegegrad 2 bringt fast 15x mehr Geld pro Jahr!
Wann sollten Sie Höherstufung beantragen?
Sie sollten eine Höherstufung beantragen, wenn:
Sie sind älter geworden und die Abhängigkeit ist gewachsen
Eine neue Diagnose kommt hinzu (z.B. Diabetes, Demenz)
Der Gesundheitszustand hat sich verschlechtert
Sie brauchen täglich mehrfach Unterstützung beim Anziehen/Waschen
Sie werden oder könnte merklich unsicherer
Pflegedienste brauchen mehr als 30 Minuten täglich
Höherstufung ist kostenlos, hat keine Nachteile:
Sie können nicht in einen niedrigeren Grad zurückgestuft werden
Die Bearbeitungsdauer ist meist kürzer (2-3 Monate)
Erfolgsquote: ca. 40-50% der Höherstufungsanträge
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu PG1
Kann ich mit Pflegegrad 1 einen Pflegedienst nutzen?
Nicht als Sachleistung. Aber: Mit dem 131€ Entlastungsbetrag können Sie Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter) bezahlen oder Haushaltshilfe nutzen.
Bekomme ich Pflegegeld bei PG1?
Nein, bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Nur bei PG2 und höher.
Wer zahlt die Tagesbetreuung?
Bis zu 131€/Monat zahlt die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag. Übersteigt man die 131€, muss man selbst bezahlen oder erhält Sozialamt-Zuschuss.
Kann PG1 auch zu niedrig sein?
Ja. Wenn Sie zwischen 26,9 und 44,9 Punkte haben, gehören Sie zu PG2. Beantragen Sie eine Neubewertung oder Widerspruch.
Was, wenn ich die 131€ nicht nutze?
Leider: Nicht verbrauchte Beträge verfallen zum 30. Juni des nächsten Jahres. Sparen ist nicht möglich.
Kostet die Pflegeberatung extra?
Nein, Pflegeberatung ist kostenlos für alle Pflegegrade ab PG1.
Kann ich die Pflegehilfsmittel selbst kaufen?
Nicht vollständig. Viele Kassen arbeiten mit Vertragspartnern zusammen – die Pflegebox kommt zu Ihnen, Sie zahlen nichts extra.
Fazit:
Pflegegrad 1 ist nicht 'nichts'. Mit den 131€ Entlastungsbetrag + Pflegehilfsmittel + Wohnraumanpassung können Sie monatlich zwischen 1.500–2.000€ an Hilfen für Ihr Leben zu Hause nutzen.
Das Wichtigste: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag regelmäßig – jeder Euro verfällt sonst am 30. Juni.
Quellen & Hinweise
• SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) – Pflegeversicherung
• BMG (Bundesministerium für Gesundheit) – Pflegeleistungen
• Verbraucherzentrale – Pflegegrad und Leistungen
• GKV-Spitzenverband – Leistungsbeträge 2026
Dieser Beitrag wurde im März 2026 erstellt und basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen.