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Höherstufung Pflegegrad beantragen: Antrag, Ablauf & Tipps 2026

  • 6. März
  • 5 Min. Lesezeit

Der Zustand Ihres Angehörigen hat sich verschlechtert und der aktuelle Pflegegrad reicht nicht mehr aus? Dann wird es Zeit, eine Höherstufung zu beantragen. Denn ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Leistungen – mehr Pflegegeld, höhere Sachleistungen und zusätzliche Unterstützung.


In diesem Beitrag erklären wir Ihnen genau, wie Sie den Antrag stellen, was bei der Begutachtung passiert und welche Tipps Ihre Erfolgschancen deutlich erhöhen.



Inhaltsverzeichnis




Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?


Eine Höherstufung des Pflegegrads ist sinnvoll, wenn sich der Pflegebedarf dauerhaft verschlechtert hat. Typische Anzeichen sind:


  • Die Person braucht deutlich mehr Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen als noch vor einigen Monaten

  • Die Orientierung hat nachgelassen (z. B. bei fortschreitender Demenz)

  • Ein Krankenhausaufenthalt oder Sturz hat den Zustand verschlechtert

  • Neue Diagnosen sind hinzugekommen (z. B. Diabetes zusätzlich zur Demenz)

  • Die Mobilität hat sich verschlechtert (z. B. Rollstuhl statt Rollator)

  • Nächtliche Pflegeeinsätze sind nötig geworden

  • Verhaltensauffälligkeiten haben zugenommen (Aggressivität, Weglauftendenz)


Wichtig: Sie können die Höherstufung jederzeit beantragen – es gibt keine Wartezeit nach der letzten Einstufung.


Höherstufung beantragen: Schritt für Schritt


Schritt 1: Pflegekasse kontaktieren


Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und teilen Sie mit, dass Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen möchten. Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt (AOK, TK, Barmer, DAK etc.).


Schritt 2: Antrag schriftlich nachreichen


Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und teilen Sie mit, dass Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen möchten. Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt (AOK, TK, Barmer, DAK etc.).


Höherstufung Pflegegrad beantragen: Antrag, Ablauf & Tipps 2026

Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)


Die Pflegekasse beauftragt den MD mit einer erneuten Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die aktuelle Selbstständigkeit anhand der 6 Module.


Schritt 4: Bescheid erhalten


Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung muss die Pflegekasse einen Bescheid erteilen. Bei Genehmigung gelten die höheren Leistungen rückwirkend ab dem Tag des Antrags.



Musterformulierung für den Antrag


Falls Sie einen formlosen Antrag per Brief stellen möchten, können Sie diese Formulierung verwenden:

[Ihr Name]

[Ihre Adresse]

[Datum]


An die Pflegekasse bei [Name der Krankenkasse]

[Adresse der Pflegekasse]


Betreff: Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads

Versicherte/r: [Name des Pflegebedürftigen]

Versichertennummer: [Nummer]

Geburtsdatum: [Datum]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beantrage ich die Höherstufung des Pflegegrads für die oben genannte versicherte Person. Aktuell liegt Pflegegrad [X] vor.


Seit [Zeitraum/Datum] hat sich der Pflegebedarf deutlich erhöht. Folgende Veränderungen sind eingetreten:


- [Beschreibung der Verschlechterung 1, z. B. „Die Mobilität hat sich stark verschlechtert, Fortbewegung ist nur noch im Rollstuhl möglich"]

- [Beschreibung der Verschlechterung 2, z. B. „Die Orientierung hat nachgelassen, häufiges Verwechseln von Tageszeiten und Personen"]

- [Beschreibung der Verschlechterung 3, z. B. „Nächtliche Pflegeeinsätze sind mehrmals pro Woche nötig"]


Ich bitte um eine zeitnahe Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.


Folgende Unterlagen füge ich bei:

- Aktueller Arztbrief / Befundbericht

- Pflegetagebuch der letzten 2 Wochen


Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]


Tipp: Senden Sie den Brief per Einschreiben, damit Sie das Datum der Antragstellung nachweisen können.



Die erneute Begutachtung – Was passiert?


Bei der Höherstufung kommt erneut ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Besuch. Der Ablauf ist ähnlich wie bei der Erstbegutachtung:


Dauer: ca. 60–90 Minuten


Was wird geprüft? Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in den 6 Modulen:


Modul

Bereich

Gewichtung

1

Mobilität

10 %

2

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

15 % *

3

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

15 % *

4

Selbstversorgung

40 %

5

Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen

20 %

6

Gestaltung des Alltagslebens

15 %


*Bei Modul 2 und 3 wird nur der höhere Wert gezählt.


Der Gutachter vergleicht den aktuellen Zustand mit dem letzten Gutachten und dokumentiert die Veränderungen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Verschlechterungen klar benennen können.


10 Tipps für eine erfolgreiche Höherstufung


1. Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie mindestens 2 Wochen vor der Begutachtung den genauen Pflegebedarf – was wird wann gemacht, wie lange dauert es, welche Schwierigkeiten gibt es.

2. Schlechte Tage beschreiben

Schildern Sie nicht den besten Tag, sondern den Durchschnitt und die schlechten Tage. Viele Betroffene wollen beim Gutachter „fit wirken" – das schadet der Einstufung.

3. Alle Befunde sammeln

Arztbriefe, Krankenhausentlassungsberichte, Medikamentenpläne, Therapieberichte – alles, was die Verschlechterung belegt.

4. Vertraute Person dabeihaben

Eine Begleitperson kann wichtige Hinweise geben, die der Betroffene selbst nicht erwähnt.

5. Konkretes altes Gutachten kennen

Fordern Sie das letzte Gutachten bei der Pflegekasse an. So sehen Sie, welche Punkte damals vergeben wurden und wo sich der Zustand verschlechtert hat.

6. Veränderungen klar benennen

Machen Sie dem Gutachter deutlich, was sich seit der letzten Einstufung geändert hat. Vorher-Nachher-Vergleiche sind sehr überzeugend.

7. Hilfsmittel zeigen

Zeigen Sie alle Hilfsmittel, die inzwischen nötig geworden sind (Rollstuhl, Pflegebett, Toilettenstuhl etc.).

8. Pflegedienst einbeziehen

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst haben, bitten Sie diesen um eine Stellungnahme zum gestiegenen Pflegebedarf. Wir schreiben Ihnen gerne eine.

9. Nicht untertreiben

Ehrlichkeit ist wichtig – spielen Sie Einschränkungen nicht herunter.

10. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

Wird die Höherstufung abgelehnt, legen Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein. Die Erfolgsquote ist hoch.


Mehr Geld durch Höherstufung: Was bringt ein höherer Pflegegrad?


Eine Höherstufung bringt deutlich höhere Leistungen. Hier sehen Sie den finanziellen Unterschied:


Pflegegeld-Unterschied pro Monat

Höherstufung von → nach

Pflegegeld vorher

Pflegegeld nachher

Mehr pro Monat

Mehr pro Jahr

PG 1 → PG 2

0 €

347 €

+347 €

+4.164 €

PG 2 → PG 3

347 €

599 €

+252 €

+3.024 €

PG 3 → PG 4

599 €

800 €

+201 €

+2.412 €

PG 4 → PG 5

800 €

990 €

+190 €

+2.280 €


Sachleistungen-Unterschied pro Monat

Höherstufung von → nach

Sachleistungen vorher

Sachleistungen nachher

Mehr pro Monat

PG 1 → PG 2

0 €

796 €

+796 €

PG 2 → PG 3

796 €

1.497 €

+701 €

PG 3 → PG 4

1.497 €

1.859 €

+362 €

PG 4 → PG 5

1.859 €

2.299 €

+440 €



Fristen und wichtige Hinweise


  • Antragstellung: Jederzeit möglich, keine Wartezeit nach letzter Einstufung

  • Bearbeitungsfrist: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden

  • Leistungsbeginn: Höhere Leistungen gelten ab dem Tag der Antragstellung – daher sofort beantragen

  • Rückwirkung: Keine rückwirkende Zahlung vor dem Antragsdatum möglich

  • Widerspruchsfrist: 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids

  • Gutachten anfordern: Sie haben das Recht, das komplette Gutachten bei der Pflegekasse anzufordern



Häufige Fragen (FAQ)


Wie beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrads?

Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und teilen Sie mit, dass Sie eine Höherstufung beantragen möchten. Schon der Anruf zählt als Antrag. Reichen Sie anschließend einen schriftlichen Antrag nach. Die Pflegekasse beauftragt dann eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Wie lange dauert die Höherstufung?

Von der Antragstellung bis zum Bescheid hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit. In der Praxis dauert es manchmal etwas länger, vor allem wenn die Terminvergabe beim MD einige Wochen dauert.

Kann die Höherstufung abgelehnt werden?

Ja, wenn der Gutachter feststellt, dass die Punktzahl für den höheren Pflegegrad nicht erreicht wird. In diesem Fall können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.

Wie oft kann ich eine Höherstufung beantragen?

Es gibt keine Begrenzung. Sie können die Höherstufung so oft beantragen, wie sich der Zustand verschlechtert.

Kann der Pflegegrad bei einer Höherstufung auch herabgestuft werden?

Ja, theoretisch ist das möglich. Der Gutachter bewertet den aktuellen Zustand – wenn sich dieser verbessert hat, kann auch eine Herabstufung die Folge sein. Das kommt in der Praxis aber selten vor.

Ab wann bekomme ich die höheren Leistungen?

Ab dem Tag der Antragstellung. Deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen – auch telefonisch. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit des Anrufs.



Fazit: Höherstufung rechtzeitig beantragen


Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat, sollten Sie nicht warten. Jeder Tag ohne Antrag ist ein Tag mit weniger Leistungen. Die Höherstufung ist unkompliziert zu beantragen und die höheren Leistungen gelten ab dem Antragstag.



✓ Kostenlose Einschätzung, ob eine Höherstufung sinnvoll ist

✓ Hilfe bei der Vorbereitung auf die Begutachtung

✓ Stellungnahme zum gestiegenen Pflegebedarf

✓ Beratung bei Ablehnung und Widerspruch





Stand: März 2026. Alle Angaben gemäß SGB XI ohne Gewähr.

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