Kostenlose Beratung in Hamm, Rückmeldung am selben Werktag
Pflegegrade 1 bis 5: was jeder Pflegegrad bringt
Der Pflegegrad entscheidet, wie viel Geld und Hilfe Sie von der Pflegekasse bekommen. Hier sehen Sie auf einen Blick, wie viele Punkte jeder Pflegegrad braucht und welche Leistungen 2026 dazugehören. Beim Antrag helfen wir Ihnen in Hamm kostenlos.
02381 9764600 Kostenlose Pflegeberatung
- Kostenlos, auch ohne Pflegegrad
- Hilfe bei Antrag und Widerspruch
- Im Büro oder bei Ihnen zu Hause
- Note 1,0 vom Medizinischen Dienst
Pflegegrade: das Wichtigste in Kürze
- Es gibt fünf Pflegegrade. Welcher passt, entscheidet der Medizinische Dienst bei einem Hausbesuch. Er vergibt Punkte von 0 bis 100.
- Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Bewertet wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist, nicht die Diagnose.
- Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige pflegen. Die Pflegesachleistung zahlt die Kasse direkt an den Pflegedienst. Beides lässt sich kombinieren.
- Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat bekommen alle Pflegegrade, auch Pflegegrad 1, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe in Hamm.
- Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen dabei in Hamm kostenlos, bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause: 02381 9764600.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Punkte aus der Begutachtung und die wichtigsten Beträge der Pflegekasse im Monat.
| Pflegegrad | Punkte | Pflegegeld im Monat | Pflegesachleistung im Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | keines | keine |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | 347 € | bis 796 € |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | 599 € | bis 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | 800 € | bis 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | 990 € | bis 2.299 € |
Dazu kommt bei jedem Pflegegrad der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Wer ausschließlich Pflegegeld bekommt, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich.
Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren. Was sich in Ihrem Fall lohnt, rechnen wir im kostenlosen Gespräch mit Ihnen aus.
Jeder Pflegegrad im Detail
Was genau zusteht, wie die Einstufung abläuft und welche Hilfe sich lohnt, erklären wir für jeden Pflegegrad auf einer eigenen Seite.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratung. Mehr zu Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung. 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € Sachleistung im Monat. Mehr zu Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung. 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Sachleistung im Monat. Mehr zu Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung. 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € Sachleistung im Monat. Mehr zu Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege. 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € Sachleistung im Monat. Mehr zu Pflegegrad 5
So kommen Sie zu einem Pflegegrad
Vom Antrag bis zum Bescheid in vier Schritten. Den Papierkram erledigen wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen.
Antrag stellen
Ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Die Leistungen gibt es ab dem Tag des Antrags.
Begutachtung
Der Medizinische Dienst kommt nach Hause und bewertet sechs Lebensbereiche, zum Beispiel Mobilität und Selbstversorgung.
Bescheid
Die Pflegekasse schickt den Bescheid mit dem Pflegegrad. Passt er nicht, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Hilfe nutzen
Mit dem Pflegegrad planen wir mit Ihnen, welche Hilfe Sie nutzen: Pflegedienst, Haushaltshilfe, Pflegegeld oder eine Kombination.
Häufige Fragen zu den Pflegegraden
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für geringe, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege.
Wie viele Punkte brauche ich für welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Die Punkte vergibt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Pflegehilfsmittel und Beratung.
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei Ihrer Pflegekasse, sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt. In Hamm helfen wir Ihnen kostenlos beim Antrag und bei der Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie eine Höherstufung beantragen. Einen Musterbrief für den Widerspruch finden Sie in unserem Ratgeber.
Mehr zu Pflegegrad und Pflege in Hamm
Welcher Pflegegrad passt zu Ihnen?
Rufen Sie an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause in Hamm.