
Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland. Mit Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige erstmals Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere finanzielle Unterstützungen, die den Alltag erleichtern. Die Einstufung erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungssystem durch den Medizinischen Dienst.
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Pflegegeld oder Pflegesachleistungen möglich
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Anspruch auf Entlastungsbetrag & Pflegehilfsmittel
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Voraussetzung: 27 bis unter 47,5 Punkte
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Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei wird geprüft, in welchem Umfang die Selbstständigkeit der betroffenen Person im Alltag eingeschränkt ist.
Grundlage der Einstufung ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA), bei dem verschiedene Lebensbereiche systematisch bewertet werden.
Welche Bereiche werden bei der Pflegebegutachtung für Pflegegrad 2 bewertet?
01
Mobilität
In diesem Bereich bewertet der Medizinische Dienst, wie selbstständig sich eine Person bewegen kann. Dazu zählen unter anderem das Aufstehen aus dem Bett oder vom Stuhl, das Gehen innerhalb der Wohnung, das Treppensteigen sowie das Wechseln der Körperhaltung. Bei Pflegegrad 2 liegen hier bereits spürbare Einschränkungen vor, die regelmäßig Unterstützung erforderlich machen.
02
Kognitive und kommunikative Fähigkeite
Hier wird geprüft, ob sich die betroffene Person zeitlich, örtlich und situativ orientieren kann, Gespräche versteht und eigene Bedürfnisse mitteilt. Einschränkungen können zum Beispiel durch Gedächtnisprobleme, beginnende oder fortgeschrittene Demenz oder Orientierungsstörungen entstehen und fließen maßgeblich in die Bewertung ein.
03
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Dieser Bereich berücksichtigt auffällige Verhaltensweisen wie Angstzustände, Unruhe, depressive Verstimmungen, aggressives Verhalten oder nächtliche Unruhe. Bewertet wird, wie häufig solche Situationen auftreten und ob dabei regelmäßig Unterstützung oder Beaufsichtigung notwendig ist.
04
Selbstversorgung
Bei der Selbstversorgung geht es um alltägliche Tätigkeiten wie Waschen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken sowie den Toilettengang. Bei Pflegegrad 2 sind diese Fähigkeiten bereits deutlich eingeschränkt, sodass die betroffene Person regelmäßig Hilfe benötigt.
05
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
In diesem Modul prüft der Medizinische Dienst, ob die betroffene Person Medikamente selbstständig einnehmen, medizinische Maßnahmen durchführen oder ärztliche Anweisungen umsetzen kann. Auch der Umgang mit Hilfsmitteln, Injektionen, Verbandswechseln oder Inhalationen wird hier berücksichtigt.
06
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Hier wird bewertet, ob der Alltag eigenständig strukturiert werden kann und soziale Kontakte gepflegt werden. Einschränkungen liegen vor, wenn Unterstützung bei der Tagesplanung, bei Beschäftigungen oder bei sozialen Aktivitäten notwendig ist.
Für jeden dieser Bereiche vergibt der Medizinische Dienst Punkte. Die gewichtete Gesamtpunktzahl entscheidet darüber, ob und welcher Pflegegrad anerkannt wird. Pflegegrad 2 liegt vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2 (2026)?
Bei Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen mehrere finanzielle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu. Im Vergleich zu Pflegegrad 1 gibt es hier erstmals Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen, zusätzlich zum Entlastungsbetrag und weiteren Unterstützungsangeboten. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den gesetzlich festgelegten Werten für das Jahr 2026 und wird durch den Bewertungsumfang im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes bestimmt.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 (2026)
Personen mit Pflegegrad 2 erhalten im Jahr 2026 347 € Pflegegeld pro Monat, wenn sie überwiegend durch Angehörige oder vertraute Personen gepflegt werden. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann flexibel für die private Pflege eingesetzt werden.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 (2026)
Anstelle des Pflegegeldes können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen bis zu 796 € pro Monat beanspruchen. Diese Leistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 ermöglicht auch eine Kombinationsleistung, wenn sowohl private Pflege durch Angehörige als auch professionelle Pflege durch einen Pflegedienst genutzt wird. Dabei wird das Pflegegeld anteilig reduziert – abhängig davon, wie viel Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird. Diese Flexibilität hilft, die Pflege optimal an den individuellen Bedarf anzupassen.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € (2026) zu. Dieser Betrag kann für zugelassene Unterstützungsangebote verwendet werden, beispielsweise:
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Alltagsbegleitung
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Betreuungsangebote
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Entlastung für pflegende Angehörige
Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich – die Abrechnung erfolgt über zugelassene Anbieter.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (2026)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 im Wert von bis zu 42 € pro Monat zu. Dazu gehören unter anderem:
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Einmalhandschuhe
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Desinfektionsmittel
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Bettschutzeinlagen
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Mundschutz
Diese Hilfsmittel erleichtern die tägliche häusliche Pflege und unterstützen die hygienische Versorgung.
Weitere Leistungen für Pflegegrad 2 im Überblick (2026)
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Hausnotruf: Zuschuss bis zu 25,50 € pro Monat
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Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme
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Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich
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Tages- oder Nachtpflege: bis zu 721 € pro Monat
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Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 40 € monatlich
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Pflegeberatung & Pflegekurse: kostenlos
Pflegegrad 2 bietet im Jahr 2026 deutlich mehr finanzielle Unterstützung als Pflegegrad 1. Besonders wichtig sind das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag. Diese Leistungen können einzeln oder kombiniert genutzt werden, um die Pflege flexibel auf die individuellen Bedürfnisse abzustimmen.
Pflegegrad 2: Leistungen & Ansprüche im Überblick (2026)
Die folgende Übersicht zeigt alle Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 im Jahr 2026 zustehen. Sie verdeutlicht auf einen Blick, welche Leistungen möglich sind, in welcher Höhe sie gezahlt werden und ob ein Anspruch besteht. Besonders häufig genutzt werden das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag.
Die Tabelle zeigt deutlich, dass Pflegegrad 2 einen umfassenden Anspruch auf finanzielle und organisatorische Unterstützung bietet. Während Pflegegrad 1 noch stark eingeschränkt ist, ermöglicht Pflegegrad 2 erstmals eine echte Kombination aus Geld-, Sach- und Entlastungsleistungen.
Pflegegrad 2 beantragen –
Schritt für Schritt erklärt
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag ist kostenlos und kann formlos erfolgen. Nach der Antragstellung prüft der Medizinische Dienst, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt sind. Der gesamte Ablauf folgt einem klaren, gesetzlich geregelten Verfahren.
Schritt 1: Antrag auf Pflegegrad 2 stellen
Der Antrag auf Pflegegrad 2 wird bei der Pflegekasse gestellt, die der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen ist. Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
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telefonisch
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schriftlich (per Brief oder Formular)
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online über die Pflegekasse
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persönlich mit Unterstützung eines Pflegedienstes oder einer Pflegeberatung
📌 Wichtig:
Als Antragsdatum gilt der Tag der ersten Kontaktaufnahme. Ab diesem Zeitpunkt können Leistungen rückwirkend gezahlt werden.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Dieser vereinbart einen Termin zur Pflegebegutachtung – in der Regel im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. Ziel ist es festzustellen, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist.
Bewertet werden dabei die sechs gesetzlich festgelegten Lebensbereiche des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).
Bei der Begutachtung für Pflegegrad 2 beurteilt der Medizinische Dienst nicht einzelne Diagnosen, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Der Gutachter stellt gezielte Fragen zu typischen Alltagssituationen, beobachtet Abläufe und bezieht Aussagen von Angehörigen mit ein. Entscheidend ist, ob regelmäßig Hilfe benötigt wird – nicht, ob einzelne Tätigkeiten noch selbstständig möglich sind.
Schritt 3: Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin ist entscheidend für die richtige Einstufung in Pflegegrad 2. Empfehlenswert ist es, Einschränkungen im Alltag realistisch darzustellen und nichts zu beschönigen.
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Pflegealltag vorab dokumentieren (z. B. Pflegetagebuch)
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Hilfebedarf ehrlich schildern
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Medikamente, Arztberichte und Diagnosen bereithalten
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Angehörige oder Pflegepersonen zum Termin hinzuziehen
Ein Pflegegrad 2 wird zum Beispiel anerkannt, wenn eine Person zwar noch gehen kann, aber regelmäßig Unterstützung beim Anziehen, bei der Körperpflege, beim Umgang mit Medikamenten oder bei der Tagesstruktur benötigt. Auch häufige Unsicherheiten, Erschöpfung oder psychische Belastungen können zu einer Einstufung in Pflegegrad 2 führen.
Was tun, wenn Pflegegrad 2 abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf Pflegegrad 2 abgelehnt oder niedriger eingestuft, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. In vielen Fällen führt ein gut begründeter Widerspruch zu einer erneuten Prüfung und einer höheren Einstufung.
Besonders häufig wird ein Pflegegrad 2 zunächst abgelehnt, wenn Einschränkungen im Alltag bei der Begutachtung nicht ausreichend dargestellt wurden. Ein strukturierter Widerspruch mit konkreten Beispielen führt in vielen Fällen zu einer höheren Einstufung.
Die Beantragung von Pflegegrad 2 folgt einem klaren Ablauf. Wer den Antrag sorgfältig vorbereitet und den tatsächlichen Hilfebedarf realistisch darstellt, erhöht die Chancen auf eine korrekte Einstufung deutlich.
Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2
Viele Pflegebedürftige und Angehörige fragen sich, worin genau der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 liegt. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass bei Pflegegrad 2 erstmals Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen besteht. Zudem ist der Unterstützungsbedarf im Alltag deutlich höher als bei Pflegegrad 1.
Pflegegrad 2 bietet damit deutlich mehr finanzielle und organisatorische Unterstützung als Pflegegrad 1. Insbesondere Menschen, die regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, profitieren von der höheren Einstufung.
Pflegegrad 2 –
Geldleistungen für Angehörige (2026)
Pflegegrad 1 kann auch bei Demenz anerkannt werden. Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose Demenz selbst, sondern der Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag. Menschen mit beginnender oder leichter Demenz können Pflegegrad 1 erhalten, wenn sie im Begutachtungsverfahren ausreichend Punkte erreichen.
Wer erhält das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen erfolgt. Das Geld wird nicht an den Pflegedienst, sondern direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei zur Unterstützung der privaten Pflege genutzt werden.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist besser für Angehörige?
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Pflegegeld: geeignet bei Pflege durch Familie
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Pflegesachleistungen: bei ambulanter Pflege
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Kombinationsleistung: Mischung aus beidem
Viele Angehörige entscheiden sich für das Pflegegeld, da es flexibel einsetzbar ist und die private Pflege finanziell anerkennt.
Bekommen Angehörige das Pflegegeld direkt ausgezahlt?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 wird nicht direkt an die Angehörigen, sondern an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. In der Praxis wird es jedoch häufig genutzt, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen oder ihren Aufwand auszugleichen.
Das Pflegegeld ist zweckgebunden, muss aber nicht nachgewiesen werden. Eine Versteuerung ist für pflegende Angehörige in der Regel nicht erforderlich.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 –
Leistungen & 2026-Regeln
Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (z. B. durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe). Sie dient der finanziellen Unterstützung pflegender Angehöriger oder Ersatzpflegepersonen und kann flexibel tage- oder stundenweise genutzt werden.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet – also nicht ausschließlich in einem Pflegeheim – und eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?
Seit dem 1. Juli 2025 wurde die Verhinderungspflege zusammen mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Für das Jahr 2026 gilt:
💡 Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr
Dieser Betrag kann flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden, je nach individuellem Bedarf.
➡️ Das bedeutet praktisch:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können aus diesem Budget die Kosten übernehmen, wenn eine Ersatzpflegeperson tätig wird, unabhängig davon, ob es sich um eine tageweise oder stundenweise Pflege handelt.
Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?
Die Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr (entspricht etwa 56 Tagen) genutzt werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.
Verhinderungspflege rückwirkend beantragen – wichtige Änderung 2026
Bis einschließlich 2025 war es möglich, Verhinderungspflege bis zu vier Jahre rückwirkend geltend zu machen, wenn alle Nachweise vorlagen. Ab 2026 ist die rückwirkende Beantragung nur noch für das aktuelle und das vorangegangene Kalenderjahr möglich. Das heißt: Leistungen müssen spätestens bis Ende des Folgejahres beantragt werden.
Verhinderungspflege voll ausschöpfen – Tipps & Möglichkeiten
Viele Pflegebedürftige nutzen den gemeinsamen Jahresbetrag nicht vollständig. Damit du die Verhinderungspflege optimal ausschöpfst, beachte:
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Du kannst den Jahresbetrag von bis zu 3.539 € frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen.
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Verhinderungspflege kann tage- oder stundenweise genutzt werden.
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Auch Ersatzpflege durch Familie, Freunde, Nachbarn oder ambulante Pflegedienste ist möglich.
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Wenn der gesamte Betrag nicht für Verhinderungspflege genutzt wird, kann er für Kurzzeitpflege eingesetzt werden – und umgekehrt.
👉 Tipp: Halte alle Rechnungen und Nachweise gut geordnet, damit du den maximalen Betrag von deiner Pflegekasse erstattet bekommst.
Wann lohnt sich Verhinderungspflege besonders?
Verhinderungspflege lohnt sich zum Beispiel, wenn:
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die Hauptpflegeperson krank oder im Urlaub ist
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kurzfristig eine professionelle Pflegekraft eingesetzt wird
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du als Angehöriger eine Auszeit oder Entlastung brauchst
Pflegegrad 2 erhöhen –
wann ist eine Höherstufung möglich?
Viele Pflegebedürftige und Angehörige fragen sich, unter welchen Bedingungen eine Höherstufung von Pflegegrad 2 möglich ist. Eine Erhöhung des Pflegegrads kann dann sinnvoll sein, wenn der Unterstützungsbedarf im Alltag deutlich zugenommen hat – sei es durch Verschlechterung der körperlichen Gesundheit, fortschreitende Demenz oder neue Betreuungserfordernisse. Hier erklären wir, wann, wie und warum ein Pflegegrad erhöht werden kann.
Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
Ein Antrag auf Höherstufung von Pflegegrad 2 sollte gestellt werden, wenn sich die Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit spürbar verschlechtert hat. Typische Anzeichen sind:
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Deutlich mehr Unterstützung im Alltag nötig (z. B. Waschen, Anziehen, Essen)
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Zusätzlicher Bedarf bei Mobilität (z. B. häufiger Sturz, eingeschränkte Gehfähigkeit)
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Fortschreitende Demenz oder zunehmende Verhaltens- und Psychoprobleme
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Erhöhter Bedarf bei Medikamenteneinnahme oder ärztlichen Maßnahmen
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Soziale Aktivitäten oder Tagesstruktur können nicht mehr eigenständig bewältigt werden
In diesen Fällen kann eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst dazu führen, dass aus Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 oder höher wird.
Wie stelle ich den Antrag auf Höherstufung?
Ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Das heißt, es genügt zunächst ein kurzer schriftlicher Antrag, in dem du beschreibst, warum sich der Pflegebedarf verschlechtert hat. Die Pflegekasse wird daraufhin erneut eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen.
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Schriftlich per Brief an die Pflegekasse
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Per E-Mail an die zuständige Krankenkasse
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Online über das Kundenportal der Pflegekasse
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Mit Unterstützung einer Pflegeberatung oder eines Pflegedienstes
Tipp: Es ist hilfreich, den tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag zu dokumentieren (z. B. Pflegetagebuch, Fotos, Arztberichte), da dies die Chancen auf eine korrekte Einstufung erhöht.
Wie läuft die erneute Begutachtung ab?
Nach Eingang des Höherstufungs-Antrags beauftragt die Pflegekasse erneut den Medizinischen Dienst (MD). Dieser vereinbart einen Termin zur Wiedergutachtung im häuslichen Umfeld. Dabei wird erneut geprüft, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Grundlage ist wieder das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das sechs Lebensbereiche bewertet.
Wichtig: Die erneute Begutachtung kann sowohl vor Ort zu Hause als auch digital stattfinden – je nach Situation und Vereinbarung mit der Pflegekasse.
Was passiert nach der Begutachtung?
Nach der erneuten Begutachtung erhältst du einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse. In diesem steht, ob eine Höherstufung bestätigt wurde oder nicht. Wenn der Pflegegrad erhöht wird, gelten die Leistungen rückwirkend ab dem Datum des Eingangs des Höherstufungs-Antrags.
Häufige Gründe für eine Höherstufung
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Zunehmende körperliche Einschränkungen
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Verschlechterung kognitiver Fähigkeiten (z. B. Demenz)
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Regelmäßig größere Unterstützung bei Alltagsaktivitäten
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Häufigere sturzbedingte Folgeprobleme
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Erhöhter Betreuungsbedarf durch psychische Problemlagen
Eine Höherstufung von Pflegegrad 2 ist möglich, wenn der Unterstützungsbedarf im Alltag gestiegen ist. Pflegebedürftige und Angehörige können bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen, der anschließend durch eine erneute Begutachtung geprüft wird. Eine Ablehnung kann durch einen Widerspruch angefochten werden, um die Chancen auf einen höheren Pflegegrad zu verbessern.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2 im Monat?
Im Jahr 2026 erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 entweder Pflegegeld in Höhe von 347 € monatlich, Pflegesachleistungen bis zu 796 € monatlich oder eine Kombinationsleistung aus beiden Varianten. Zusätzlich besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat.
Wer bekommt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen erfolgt. Anspruchsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst – sie entscheidet, wie das Pflegegeld verwendet oder weitergegeben wird.
Können Angehörige Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bekommen?
Angehörige erhalten das Pflegegeld nicht direkt von der Pflegekasse, sondern über die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld dient häufig als finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige oder zur Unterstützung der häuslichen Pflege.
Was ist besser – Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?
Das hängt von der Pflegesituation ab:
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Pflegegeld: bei Pflege durch Familie oder Partner
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Pflegesachleistungen: bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
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Kombinationsleistung: wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen
Gerade bei Pflegegrad 2 ist die Kombinationsleistung häufig die sinnvollste Lösung.
Gibt es bei Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege?
Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt (z. B. Urlaub, Krankheit). Im Jahr 2026 stehen dafür bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung, die auch rückwirkend genutzt werden können.
Kann man Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 rückwirkend beantragen?
Ja. Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren und entsprechende Nachweise vorliegen. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 liegt vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. In der Pflegebegutachtung müssen 27 bis unter 47,5 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) erreicht werden.
Kann Pflegegrad 2 wieder aberkannt werden?
Ja. Bei einer erneuten Begutachtung kann der Pflegegrad herabgestuft oder aberkannt werden, wenn sich der Pflegebedarf nachweislich verbessert hat. In der Praxis kommt dies jedoch selten vor.
Wie lange dauert die Entscheidung über Pflegegrad 2?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Verzögert sich das Verfahren ohne triftigen Grund, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
Kann man Pflegegrad 2 erhöhen lassen?
Ja. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Nach erneuter Begutachtung ist eine Einstufung in Pflegegrad 3 oder höher möglich.