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Pflegegrad 3 –  

Leistungen, Geld & Voraussetzungen einfach erklärt

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Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

​Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 benötigen im Alltag regelmäßig und in mehreren Lebensbereichen Unterstützung. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 ist der Hilfebedarf deutlich höher und oft dauerhaft.

Mit Pflegegrad 3 besteht Anspruch auf umfangreiche Pflegeleistungen, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Unterstützungen. Die Einstufung erfolgt auf Basis eines einheitlichen Bewertungssystems im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

  • Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen

  • Deutlich höherer Unterstützungsbedarf im Alltag

  • Anspruch auf Entlastungsbetrag & Pflegehilfsmittel

  • Voraussetzung: 47,5 bis unter 70 Punkte im Pflegegutachten

  • Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD)

 

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei wird geprüft, wie stark die Selbstständigkeit der betroffenen Person im Alltag eingeschränkt ist.

Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), bei dem verschiedene Lebensbereiche bewertet werden. Pflegegrad 3 liegt vor, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird.

Welche Bereiche werden bei der Pflegebegutachtung für Pflegegrad 3 bewertet?

01

Mobilität

In diesem Bereich bewertet der Medizinische Dienst, wie selbstständig sich eine Person bewegen kann. Dazu gehören unter anderem das Aufstehen aus dem Bett oder vom Stuhl, das Gehen innerhalb der Wohnung, das Treppensteigen sowie das Wechseln der Körperhaltung.

Bei Pflegegrad 3 sind diese Fähigkeiten deutlich eingeschränkt, sodass regelmäßig umfangreiche Unterstützung erforderlich ist.

02

Kognitive und kommunikative Fähigkeite

Hier wird geprüft, ob sich die betroffene Person zeitlich, örtlich und situativ orientieren kann, Gespräche versteht und eigene Bedürfnisse mitteilt.

Bei Pflegegrad 3 liegen häufig ausgeprägte Einschränkungen vor, zum Beispiel durch fortgeschrittene Demenz, starke Gedächtnisprobleme oder Orientierungsstörungen, die eine regelmäßige Beaufsichtigung notwendig machen.

03

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

In diesem Bereich werden auffällige Verhaltensweisen wie starke Unruhe, Angstzustände, depressive Verstimmungen, aggressives Verhalten oder nächtliche Unruhe berücksichtigt.

Bei Pflegegrad 3 treten solche Situationen häufig oder dauerhaft auf, sodass eine intensive Betreuung oder Beaufsichtigung erforderlich ist.

04

Selbstversorgung

Die Selbstversorgung umfasst alltägliche Tätigkeiten wie Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken und den Toilettengang.

Bei Pflegegrad 3 ist die Selbstversorgung in der Regel stark eingeschränkt, sodass die betroffene Person täglich und in mehreren Bereichen auf Hilfe angewiesen ist.

05

Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

In diesem Modul prüft der Medizinische Dienst, ob Medikamente selbstständig eingenommen, medizinische Maßnahmen durchgeführt oder ärztliche Anweisungen umgesetzt werden können.

Bei Pflegegrad 3 besteht häufig ein hoher Unterstützungsbedarf, etwa bei der Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechseln oder Inhalationen.

06

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Hier wird bewertet, ob der Alltag eigenständig strukturiert werden kann und soziale Kontakte gepflegt werden.

Bei Pflegegrad 3 ist dies meist nur noch eingeschränkt möglich, sodass Unterstützung bei der Tagesplanung, Beschäftigung oder sozialen Aktivitäten notwendig ist.

Für jeden dieser Bereiche vergibt der Medizinische Dienst Punkte. Die gewichtete Gesamtpunktzahl entscheidet darüber, welcher Pflegegrad anerkannt wird.

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreicht werden und eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3 (2026)?

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 stehen Pflegebedürftigen umfangreiche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 sind die finanziellen Ansprüche deutlich höher, da eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Die Leistungen können flexibel genutzt werden – je nach Pflegesituation zu Hause, durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3 (2026)

Personen mit Pflegegrad 3 erhalten 599 € Pflegegeld pro Monat, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder vertraute Personen erfolgt. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei für die private Pflege verwendet werden.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 (2026)

Alternativ zum Pflegegeld können Pflegesachleistungen bis zu 1.497 € monatlich in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 ermöglicht auch eine Kombinationsleistung, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt – abhängig davon, wie viele Pflegesachleistungen genutzt werden. So lässt sich die Pflege flexibel an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden, zum Beispiel:

  • Haushaltshilfe

  • Alltagsbegleitung

  • Betreuungsangebote

  • Entlastung für pflegende Angehörige

Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich – die Abrechnung erfolgt über zugelassene Anbieter.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (2026)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € monatlich. 

Dazu gehören unter anderem:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel

  • Bettschutzeinlagen

  • Mundschutz

Diese Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und sorgen für hygienische Sicherheit.

Weitere Leistungen für Pflegegrad 3 im Überblick (2026)

Zusätzlich können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: 3.539 € jährlich

  • Tages- oder Nachtpflege: bis zu 1.357 € monatlich

  • Hausnotruf: Zuschuss bis zu 25,50 € monatlich

  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme

  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 40 € monatlich + Anleitung

  • Pflegeberatung & Pflegekurse: kostenfrei

  • Pflegeunterstützungsgeld: möglich

  • Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich

  • Vollstationäre Pflege im Heim: 1.319 € monatlich

Pflegegrad 3 bietet deutlich höhere finanzielle Unterstützung als Pflegegrad 2.

Besonders wichtig sind das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag.

Die richtige Kombination dieser Leistungen hilft, die Pflege optimal an die individuelle Lebenssituation anzupassen.

Pflegegrad 3: Leistungen & Ansprüche im Überblick (2026)

Pflegegrad 3: Leistungen & Ansprüche im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt alle Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 im Jahr 2026 zustehen.

Sie verdeutlicht auf einen Blick, welche Leistungen möglich sind, in welcher Höhe sie gezahlt werden und ob ein Anspruch besteht. Besonders häufig genutzt werden das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie der Entlastungsbetrag, da sie eine flexible Organisation der Pflege zu Hause ermöglichen.

Die Tabelle zeigt deutlich, dass Pflegegrad 3 einen umfassenden Anspruch auf finanzielle und organisatorische Unterstützung bietet. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 sind insbesondere das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie die Leistungen für Tages- und Nachtpflege deutlich höher. Pflegegrad 3 ermöglicht damit eine intensivere Versorgung und mehr Flexibilität – sowohl für die Pflege durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad 3 beantragen –
Schritt für Schritt erklärt

Pflegegrad 3 beantragen

Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag ist kostenlos und kann zunächst auch formlos erfolgen. Anschließend prüft der Medizinische Dienst (MD) im Begutachtungsverfahren, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist

Schritt 1: Antrag auf Pflegegrad 3 stellen

Der Antrag auf Pflegegrad 3 wird bei der Pflegekasse gestellt (sie ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt). Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • telefonisch

  • schriftlich (per Brief oder Formular)

  • online über die Pflegekasse

  • persönlich mit Unterstützung eines Pflegedienstes oder einer Pflegeberatung

📌 Wichtig:

Als Antragsdatum zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt (frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen).

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Dieser vereinbart einen Termin zur Pflegebegutachtung – in der Regel im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. Ziel ist festzustellen, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist.  

Bewertet werden dabei die Bereiche des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) – unter anderem Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens.

Wichtig: Der MD bewertet nicht „Diagnosen“, sondern wie viel Unterstützung im Alltag tatsächlich nötig ist. Deshalb geht es in der Begutachtung vor allem um konkrete Alltagssituationen und die Frage, was ohne Hilfe (nicht mehr) zuverlässig klappt.

Schritt 3: Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin ist entscheidend – besonders bei Pflegegrad 3, weil hier der regelmäßige Hilfebedarf klar und nachvollziehbar beschrieben werden sollte.

  • Pflegealltag vorab dokumentieren (z. B. Pflegetagebuch)

  • Hilfebedarf ehrlich und konkret schildern (mit Beispielen)

  • Medikamente, Arztberichte und relevante Unterlagen bereithalten

  • Angehörige oder Pflegepersonen zum Termin hinzuziehen

Tipp: Es hilft, vorab typische Situationen aufzuschreiben (z. B. Körperpflege, Anziehen, Essen/Trinken, nächtliche Unruhe, Orientierung, Medikamentenmanagement) – damit beim Termin nichts vergessen wird.

Was tun, wenn Pflegegrad 3 abgelehnt wird?

Wird der Antrag auf Pflegegrad 3 abgelehnt oder niedriger eingestuft, kann Widerspruch eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. 

In vielen Fällen führt ein gut begründeter Widerspruch zu einer erneuten Prüfung – besonders dann, wenn Einschränkungen im Alltag bei der Begutachtung nicht ausreichend konkret dargestellt wurden. Ein strukturierter Widerspruch mit nachvollziehbaren Beispielen (und ggf. zusätzlichen Unterlagen) verbessert die Chancen deutlich.

Die Beantragung von Pflegegrad 3 folgt einem klaren Ablauf. Wer den Antrag sorgfältig vorbereitet und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch beschreibt, erhöht die Chance auf eine passende Einstufung deutlich.

Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3

Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3

Viele Pflegebedürftige und Angehörige fragen sich, worin genau der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 liegt. Der zentrale Unterschied besteht darin, dass bei Pflegegrad 3 eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt und der Unterstützungsbedarf im Alltag deutlich höher ist. Entsprechend steigen auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegrad 3 bietet im Vergleich zu Pflegegrad 2 deutlich höhere finanzielle Leistungen und mehr Unterstützungsmöglichkeiten. Besonders Menschen, die täglich und in mehreren Lebensbereichen Hilfe benötigen, profitieren von der höheren Einstufung.

Während Pflegegrad 2 häufig bei regelmäßiger, aber noch teilweiser Selbstständigkeit vergeben wird, liegt bei Pflegegrad 3 meist ein dauerhafter und umfassender Unterstützungsbedarf vor – etwa bei der Körperpflege, Mobilität, Medikamenteneinnahme oder Alltagsstrukturierung.

Pflegegrad 3 – Geldleistungen für Angehörige

Pflegegrad 3 –
Geldleistungen für Angehörige
(2026)

Pflegegrad 3 liegt vor, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. Betroffene sind im Alltag regelmäßig auf Unterstützung angewiesen. Neben professionellen Pflegeleistungen haben auch pflegende Angehörige Anspruch auf finanzielle Leistungen, insbesondere auf Pflegegeld.

Für viele Familien ist Pflegegrad 3 ein wichtiger Schritt, da erstmals deutlich höhere Geld- und Sachleistungen zur Verfügung stehen als bei Pflegegrad 2.

Wer erhält das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?

Pflegegeld bei Pflegegrad 3 wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen erfolgt. 

Das Pflegegeld wird nicht an einen Pflegedienst, sondern direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. In der Praxis wird es häufig genutzt, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen oder ihren zeitlichen Aufwand auszugleichen.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?

Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3:

➡️ 599 Euro monatlich

Die Auszahlung erfolgt monatlich durch die Pflegekasse, sobald der Pflegegrad anerkannt ist.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist besser für Angehörige?

Welche Leistung sinnvoller ist, hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt:

  • Pflegegeld: geeignet bei überwiegender Pflege durch Familie oder Angehörige

  • Pflegesachleistungen: sinnvoll bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

  • Kombinationsleistung: Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Bei Pflegegrad 3 entscheiden sich viele Familien für eine Kombinationsleistung, da der Pflegebedarf höher ist und Angehörige häufig durch einen Pflegedienst entlastet werden müssen.

Bekommen Angehörige das Pflegegeld direkt ausgezahlt?

Nein.

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 wird immer an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – nicht direkt an die Angehörigen. In der Praxis wird das Geld jedoch häufig genutzt, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen oder laufende Pflegekosten zu decken. Das Pflegegeld ist zweckgebunden, muss aber nicht einzeln nachgewiesen werden. Eine Versteuerung ist für pflegende Angehörige in der Regel nicht erforderlich.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3 –
Leistungen & 2026-Regeln

Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa durch Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung. Sie ermöglicht eine flexible Ersatzpflege und dient der Entlastung pflegender Angehöriger.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie zu Hause gepflegt werden und eine Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Die Ersatzpflege kann durch Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte erfolgen.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt. 

Für 2026 gilt:

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr

Der Betrag kann flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden – je nach Bedarf.

Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?

Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr genutzt werden – unabhängig davon, ob sie tage- oder stundenweise erfolgt.

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen – Regelung 2026

Ab 2026 ist eine rückwirkende Beantragung nur noch für das aktuelle und das vorherige Kalenderjahr möglich. Leistungen müssen spätestens bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Verhinderungspflege optimal nutzen – Tipps

  • Jahresbudget flexibel zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen

  • stundenweise Ersatzpflege ist möglich

  • Pflege durch Familie, Freunde oder Pflegedienst zulässig

  • nicht genutztes Budget verfällt am Jahresende

👉 Tipp: Rechnungen und Nachweise sorgfältig aufbewahren, um die maximale Erstattung zu erhalten.

Wann lohnt sich Verhinderungspflege besonders?

 
  • wenn die Hauptpflegeperson krank oder im Urlaub ist

  • bei kurzfristigem Ausfall der Pflege

  • zur Entlastung pflegender Angehöriger

  • bei erhöhtem Pflegebedarf im Alltag

Welche Vergünstigungen gibt es bei Pflegegrad 3

Welche Vergünstigungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 bringt nicht nur höhere Pflegeleistungen, sondern auch zahlreiche Vergünstigungen und Vorteile, die den Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige spürbar erleichtern. Viele dieser Vergünstigungen werden nicht automatisch genutzt, obwohl ein Anspruch besteht.

Im Folgenden findest du eine Übersicht der wichtigsten Vergünstigungen bei Pflegegrad 3.

Finanzielle Vergünstigungen bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf mehrere finanzielle Entlastungen:

  • Pflegegeld: 599 € monatlich bei Pflege durch Angehörige

  • Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 € monatlich bei ambulanter Pflege

  • Kombinationsleistung: flexible Mischung aus Pflegegeld & Sachleistungen

  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich

👉 Diese Leistungen können parallel genutzt werden und sind ein zentraler finanzieller Vorteil von Pflegegrad 3

Vergünstigungen für Wohnen & Alltag

Pflegegrad 3 ermöglicht zusätzliche Erleichterungen im häuslichen Umfeld:

  • Wohnraumanpassung: Zuschuss bis zu 4.180 € pro Maßnahme (z. B. Badumbau, Treppenlift)

  • Hausnotruf: Zuschuss bis zu 25,50 € monatlich

  • Technische Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebett, Rollstuhl oder Duschstuhl (leihweise oder bezuschusst)

 

Diese Vergünstigungen helfen, länger sicher zu Hause wohnen zu bleiben.

Vergünstigungen für Angehörige & Pflegepersonen

Auch pflegende Angehörige profitieren bei Pflegegrad 3 von zusätzlichen Ansprüchen:

  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: gemeinsames Jahresbudget bis 3.539 €

  • Kostenlose Pflegeberatung (§37.3 SGB XI)

  • Pflegekurse für Angehörige: kostenlos

  • Pflegeunterstützungsgeld: bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung möglich

👉 Diese Leistungen dienen gezielt der Entlastung pflegender Angehöriger.

Weitere Vorteile bei Pflegegrad 3

Je nach individueller Situation können weitere Vergünstigungen hinzukommen, z. B.:

  • Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr (regional unterschiedlich)

  • Steuerliche Erleichterungen (Pflege-Pauschbetrag)

  • Vorrang bei bestimmten sozialen Leistungen

⚠️ Wichtig: Diese Vorteile sind nicht bundeseinheitlich geregelt – eine persönliche Beratung ist sinnvoll.

Fazit: Warum sich Pflegegrad 3 besonders lohnt

Pflegegrad 3 bietet deutlich mehr Vergünstigungen als Pflegegrad 2. Neben höheren Geldleistungen stehen vor allem Alltags-, Wohn- und Angehörigenentlastungen im Fokus.

 

Viele Ansprüche bleiben ungenutzt – eine gezielte Pflegeberatung hilft, alle Vergünstigungen vollständig auszuschöpfen.

Eine Höherstufung von Pflegegrad 2 ist möglich, wenn der Unterstützungsbedarf im Alltag gestiegen ist. Pflegebedürftige und Angehörige können bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen, der anschließend durch eine erneute Begutachtung geprüft wird. Eine Ablehnung kann durch einen Widerspruch angefochten werden, um die Chancen auf einen höheren Pflegegrad zu verbessern.

Pflegegrad erhöhen von 3 auf 4

Pflegegrad erhöhen von 3 auf 4 –
wann ist eine Höherstufung möglich?

Viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 stellen sich die Frage, ob und wann eine Erhöhung auf Pflegegrad 4 möglich ist. Eine Höherstufung kommt immer dann in Betracht, wenn sich der Hilfebedarf im Alltag deutlich erhöht hat. 

Entscheidend ist dabei nicht das Alter oder eine neue Diagnose, sondern der tatsächliche Verlust an Selbstständigkeit.

Wann kann Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 erhöht werden?

Eine Höherstufung ist möglich, wenn sich der Pflegebedarf spürbar verschlechtert hat, zum Beispiel durch:

  • zunehmende Einschränkungen bei Mobilität (z. B. kaum noch selbstständiges Gehen)

  • deutlich höherer Unterstützungsbedarf bei der Körperpflege

  • häufige oder dauerhafte Hilfsbedürftigkeit im Alltag

  • stärkere kognitive oder psychische Einschränkungen

  • steigender Aufwand bei Medikamenten, Therapien oder medizinischer Versorgung

➡️ Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird.

Wie läuft die Höherstufung von Pflegegrad 3 auf 4 ab?

Der Ablauf entspricht im Wesentlichen einem neuen Pflegegrad-Antrag:

  1. Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen

  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

  3. Bewertung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA)

  4. Entscheidung über den neuen Pflegegrad

⚠️ Wichtig:

Die Pflegekasse prüft nur die aktuelle Situation – frühere Einstufungen spielen keine Rolle.

Was wird bei der Begutachtung besonders genau geprüft?

Bei der Höherstufung von Pflegegrad 3 auf 4 achtet der Medizinische Dienst vor allem auf:

  • Häufigkeit und Umfang der täglichen Hilfe

  • Grad der Selbstständigkeit in allen sechs NBA-Modulen

  • Notwendigkeit von ständiger Unterstützung

  • Belastung und Einsatz von Angehörigen

👉 Wer sich im Alltag kaum noch selbst versorgen kann, hat realistische Chancen auf Pflegegrad 4.

Tipps, um die Chancen auf Pflegegrad 4 zu erhöhen

  • Pflegealltag realistisch schildern – nichts beschönigen

  • Pflegebedarf über mehrere Tage dokumentieren (Pflegeprotokoll)

  • Arztberichte, Krankenhausentlassungen & Diagnosen bereithalten

  • Angehörige oder Pflegepersonen beim Termin einbeziehen

  • Unterstützung durch Pflegeberatung oder Pflegedienst nutzen

Was tun, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?

Wird der Antrag auf Pflegegrad 4 abgelehnt, kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

Ein gut begründeter Widerspruch mit konkreten Alltagsbeispielen führt in vielen Fällen zu einer erneuten Prüfung.

Fazit: Pflegegrad 3 auf 4 erhöhen – sinnvoll bei steigendem Pflegebedarf

Eine Höherstufung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 ist immer dann sinnvoll, wenn der Alltag ohne umfassende Hilfe kaum noch zu bewältigen ist. Wer den Antrag gut vorbereitet und den tatsächlichen Pflegebedarf klar darstellt, verbessert die Erfolgschancen deutlich.

👉 Kostenlose Pflegeberatung zur Höherstufung erhalten

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3 

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3 

 

Was bedeutet Pflegegrad 3 genau?

Pflegegrad 3 liegt vor, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. Betroffene benötigen im Alltag regelmäßig und umfangreich Unterstützung, zum Beispiel bei der Körperpflege, Mobilität oder der Tagesstruktur

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird vergeben bei einer Gesamtpunktzahl von 

47,5 bis unter 70 Punkten

im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?

Im Jahr 2026 stehen unter anderem folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Pflegegeld: 599 € monatlich

  • Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 € monatlich

  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € jährlich

(je nach Pflegeform einzeln oder kombiniert nutzbar)

Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja. Bei Pflegegrad 3 ist eine Kombinationsleistung möglich.

Dabei wird ein Teil der Pflege durch Angehörige (Pflegegeld) und ein Teil durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen) übernommen. Das Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt.

Wer bekommt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 ausgezahlt?

Das Pflegegeld wird immer an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – nicht direkt an Angehörige. In der Praxis wird es jedoch häufig genutzt, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen.

Muss das Pflegegeld versteuert werden?

In der Regel nein.

Pflegegeld ist zweckgebunden und für pflegende Angehörige meist steuerfrei, solange keine gewerbliche Pflege vorliegt.

Kann man mit Pflegegrad 3 einen Pflegedienst nutzen?

Ja. Mit Pflegegrad 3 besteht ein voller Anspruch auf ambulante Pflege. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse im Rahmen der Pflegesachleistungen.

Ist Pflegegrad 3 auch bei Demenz möglich?

Ja. Pflegegrad 3 kann auch bei Demenz anerkannt werden. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist – insbesondere in den Bereichen Orientierung, Kommunikation und Alltagsbewältigung.

Kann Pflegegrad 3 rückwirkend beantragt werden?

Leistungen können ab dem Datum der Antragstellung gezahlt werden.

Eine rückwirkende Anerkennung vor dem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich – deshalb sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden.

Was tun, wenn Pflegegrad 3 abgelehnt wird?

Wird Pflegegrad 3 abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Ein gut begründeter Widerspruch mit konkreten Alltagsbeispielen führt häufig zu einer erneuten Prüfung.

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