Wir bieten professionelle Pflegeberatung in Hamm für Pflegebedürftige und Angehörige.
Ob Pflichtberatung nach §37.3 SGB XI, Unterstützung beim Erhalt Ihres Pflegegrads oder eine individuelle Beratung zu Pflegeleistungen – wir begleiten Sie persönlich, verständlich und zuverlässig.
Pflegeberatung in Hamm –
wie hilft sie Pflegebedürftigen und Angehörigen?
Pflegeberatung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei, die passende Versorgung zu organisieren, Leistungen der Pflegekasse zu verstehen, den Pflegegrad zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Viele Menschen suchen Pflegeberatung, weil sie unsicher sind, welche Ansprüche bei Pflegegrad 1 bis 5 bestehen oder wie sie Pflegegeld und Sachleistungen richtig nutzen können.
In Hamm richtet sich die Pflegeberatung sowohl an Menschen mit Pflegegrad als auch an Angehörige, die sich erstmals zur Pflege informieren, einen Pflegegrad beantragen möchten oder eine Pflicht-Pflegeberatung nach §37.3 benötigen. Ziel der Beratung ist es, Klarheit zu schaffen, Sicherheit zu geben und eine passende Lösung für die individuelle Pflegesituation zu finden.

Wobei unterstützt eine Pflegeberatung konkret?
Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater informieren und unterstützen Sie unter anderem zu folgenden Themen:
Pflegegrade, Pflegegeld und Sachleistungen
Pflegeberatung nach § 37.3 bei Pflegegrad 2–5
Entlastungsbetrag und zusätzliche Unterstützungsleistungen
Häusliche Pflege, ambulante Pflegedienste und Kombinationen
Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und Zuschüsse der Pflegekasse
Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige
Gerade Angehörige profitieren von einer professionellen Pflegeberatung, da sie Klarheit über ihre Rechte erhalten und wissen, welche Unterstützung durch die Pflegekasse möglich ist. Auch vor oder nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst kann eine Beratung sinnvoll sein.
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Hamm (Pflichtberatung)
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und den Pflegegrad dauerhaft zu erhalten.
Wie oft ist die Pflegeberatung nach §37.3 vorgeschrieben?
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Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
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Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
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Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich

Pflegeberatung bei Pflegegrad 1 bis 5
Unsere Pflegeberatung in Hamm richtet sich an Menschen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Je nach Pflegegrad unterscheiden sich die Anforderungen, Leistungen der Pflegekasse und die Häufigkeit der Beratung.
Pflegeberatung bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 ist die Pflegeberatung freiwillig. Sie hilft dabei, erste Leistungen zu verstehen und frühzeitig die richtige Unterstützung zu organisieren.
Pflegeberatung bei Pflegegrad 2 bis 5
Ab Pflegegrad 2 ist die Pflegeberatung verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird. Wir beraten Sie umfassend, dokumentieren korrekt für die Pflegekasse und unterstützen Sie beim Erhalt Ihres Pflegegrads.
Pflegeberatung durch einen Pflegedienst – Ihre Vorteile
Als ambulanter Pflegedienst in Hamm kennen wir die praktische Versorgung aus dem Alltag.
Unsere Pflegeberatung verbindet fachliche Kompetenz, praktische Erfahrung und individuelle Lösungen – direkt bei Ihnen zu Hause.

Pflegeberatung in Hamm – unser Einsatzgebiet
Unsere Pflegeberatung ist im gesamten Stadtgebiet von Hamm für Sie im Einsatz.
Einsatzgebiet
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Innenstadt
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Bockum-Hövel
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Heessen
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Herringen
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Pelkum
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Uentrop
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Rhynern

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Hamm
Ist die Pflegeberatung nach §37.3 kostenlos?
Ja, die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige vollständig kostenlos. Die Kosten werden direkt von der Pflegekasse übernommen. Auch viele allgemeine Pflegeberatungen sind kostenfrei möglich.
Was passiert, wenn ich die Pflegeberatung nicht wahrnehme?
Wird die verpflichtende Pflegeberatung nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig streichen.
Kann ich Pflegeberatung auch ohne Pflegegrad erhalten?
Ja, eine Pflegeberatung ist auch ohne bestehenden Pflegegrad möglich.
Sie ist besonders sinnvoll, wenn ein Pflegegrad beantragt werden soll oder wenn Angehörige sich erstmals über Pflegeleistungen, Pflegegeld oder Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchten.
Was ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist eine verpflichtende Beratung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen.
Sie dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und den Pflegegrad dauerhaft zu erhalten.
Wie oft ist eine Pflegeberatung nach §37.3 erforderlich?
Die Häufigkeit der Pflegeberatung nach §37.3 richtet sich nach dem Pflegegrad:
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Die Beratung ist Voraussetzung dafür, weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Hilft eine Pflegeberatung dabei, den Pflegegrad zu erhalten?
Ja, eine professionelle Pflegeberatung hilft dabei, den Pflegegrad zu sichern.
Pflegebedürftige und Angehörige erfahren, worauf bei der Versorgung zu achten ist und wie Leistungen korrekt genutzt werden, um eine Herabstufung zu vermeiden. Auch vor einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist eine Beratung sinnvoll.
Unterstützt die Pflegeberatung bei der Beantragung eines Pflegegrads?
Ja, im Rahmen der Pflegeberatung unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines
Pflegegrads, erklären den Ablauf der Begutachtung und helfen dabei, sich optimal
auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vorzubereiten.
Was Familien aus Hamm über uns sagen
Echte Erfahrungen von Angehörigen und Klienten, die uns jeden Tag ihr Vertrauen schenken.


