
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 sind im Alltag dauerhaft und in nahezu allen Lebensbereichen auf umfangreiche Unterstützung angewiesen. Der Hilfebedarf ist deutlich höher als bei Pflegegrad 3 und betrifft meist mehrere Tätigkeiten gleichzeitig.
Mit Pflegegrad 4 besteht Anspruch auf umfassende Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag sowie weitere finanzielle und organisatorische Unterstützungen. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines einheitlichen Bewertungssystems im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
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Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
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Sehr hoher Unterstützungsbedarf im Alltag
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Anspruch auf Entlastungsbetrag & Pflegehilfsmittel
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Voraussetzung: 70 bis unter 90 Punkte im Pflegegutachten
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Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei wird geprüft, wie stark die Selbstständigkeit der betroffenen Person im Alltag eingeschränkt ist.
Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), bei dem verschiedene Lebensbereiche bewertet werden. Pflegegrad 4 liegt vor, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird.
Welche Bereiche werden bei der Pflegebegutachtung für Pflegegrad 4 bewertet?
01
Mobilität
In diesem Bereich bewertet der Medizinische Dienst, wie selbstständig sich eine Person bewegen kann. Dazu gehören unter anderem das Aufstehen aus dem Bett oder vom Stuhl, das Gehen innerhalb der Wohnung, das Treppensteigen sowie das Wechseln der Körperhaltung. Bei Pflegegrad 4 ist die Mobilität meist stark bis vollständig eingeschränkt, sodass regelmäßige und umfassende Unterstützung oder vollständige Hilfe erforderlich ist.
02
Kognitive und kommunikative Fähigkeite
Hier wird geprüft, ob sich die betroffene Person zeitlich, örtlich und situativ orientieren kann, Gespräche versteht und eigene Bedürfnisse mitteilt. Bei Pflegegrad 4 liegen häufig schwere Einschränkungen vor, zum Beispiel durch fortgeschrittene Demenz, ausgeprägte Gedächtnisprobleme oder starke Orientierungsstörungen, die eine dauerhafte Beaufsichtigung notwendig machen.
03
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
In diesem Bereich werden auffällige Verhaltensweisen wie starke Unruhe, Angstzustände, depressive Verstimmungen, aggressives Verhalten oder nächtliche Unruhe berücksichtigt. Bei Pflegegrad 4 treten solche Situationen häufig sehr regelmäßig oder dauerhaft auf, sodass eine intensive Betreuung oder Beaufsichtigung erforderlich ist.
04
Selbstversorgung
Die Selbstversorgung umfasst alltägliche Tätigkeiten wie Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken und den Toilettengang. Bei Pflegegrad 4 ist die Selbstversorgung weitgehend nicht mehr selbstständig möglich, sodass die betroffene Person in nahezu allen Bereichen auf Hilfe angewiesen ist.
05
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
In diesem Modul prüft der Medizinische Dienst, ob Medikamente selbstständig eingenommen, medizinische Maßnahmen durchgeführt oder ärztliche Anweisungen umgesetzt werden können. Bei Pflegegrad 4 besteht in der Regel ein sehr hoher Unterstützungsbedarf, zum Beispiel bei der Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechseln, Katheterpflege oder Inhalationen.
06
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Hier wird bewertet, ob der Alltag eigenständig strukturiert werden kann und soziale Kontakte gepflegt werden. Bei Pflegegrad 4 ist dies meist nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich, sodass umfassende Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Beschäftigung notwendig ist.
Wichtig:
Für jeden dieser Bereiche vergibt der Medizinische Dienst Punkte. Die gewichtete Gesamtpunktzahl entscheidet darüber, welcher Pflegegrad anerkannt wird. Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn zwischen 70 und unter 90 Punkte erreicht werden und eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4 (2026)?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Vergleich zu Pflegegrad 3 liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor, wodurch die finanziellen Leistungen und Unterstützungsangebote nochmals deutlich höher ausfallen. Die Leistungen können flexibel genutzt werden – je nach Pflegesituation zu Hause, durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegeld bei Pflegegrad 4 (2026)
Personen mit Pflegegrad 4 erhalten 800 € Pflegegeld pro Monat, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen erfolgt. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei zur Organisation der häuslichen Pflege verwendet werden.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4 (2026)
Alternativ zum Pflegegeld können Pflegesachleistungen bis zu 1.859 € monatlich in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 ermöglicht auch eine Kombinationsleistung, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt – abhängig davon, wie viel Pflegesachleistung genutzt wird. So lässt sich die Pflege flexibel an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden, zum Beispiel:
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Alltagsbegleitung
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Betreuungsangebote
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Entlastung für pflegende Angehörige
Eine Barauszahlung ist nicht möglich – die Abrechnung erfolgt über zugelassene Anbieter.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (2026)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € monatlich. Dazu gehören unter anderem:
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Einmalhandschuhe
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Desinfektionsmittel
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Bettschutzeinlagen
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Mundschutz
Diese Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und sorgen für hygienische Sicherheit.
Weitere Leistungen für Pflegegrad 4 im Überblick (2026)
Zusätzlich können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:
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Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: 3.539 € jährlich
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Tages- oder Nachtpflege: bis zu 1.685 € monatlich
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Hausnotruf: Zuschuss bis zu 25,50 € monatlich
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Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme
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Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 40 € monatlich + Anleitung
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Pflegeberatung & Pflegekurse: kostenfrei
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Pflegeunterstützungsgeld: möglich
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Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich
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Vollstationäre Pflege im Heim: 1.855 € monatlich
Pflegegrad 4 bietet eine deutlich höhere finanzielle und organisatorische Unterstützung als Pflegegrad 3.
Besonders wichtig sind das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag. Die richtige Kombination dieser Leistungen hilft, die Pflege optimal an die individuelle Lebenssituation anzupassen.
Pflegegrad 4: Leistungen & Ansprüche im Überblick (2026)
Die folgende Übersicht zeigt alle Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 im Jahr 2026 zustehen.
Sie verdeutlicht auf einen Blick, welche Leistungen möglich sind, in welcher Höhe sie gezahlt werden und ob ein Anspruch besteht. Besonders häufig genutzt werden das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie der Entlastungsbetrag, da sie eine flexible Organisation der Pflege zu Hause ermöglichen.
Die Tabelle zeigt deutlich, dass Pflegegrad 4 einen sehr umfangreichen Anspruch auf finanzielle und organisatorische Unterstützung bietet. Im Vergleich zu Pflegegrad 3 sind insbesondere das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie die Leistungen für Tages- und Nachtpflege nochmals deutlich höher. Pflegegrad 4 ermöglicht damit eine sehr intensive Versorgung und maximale Flexibilität – sowohl für die Pflege durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung.
Pflegegrad 4 beantragen –
Schritt für Schritt erklärt
Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag ist kostenlos und kann zunächst formlos erfolgen. Anschließend prüft der Medizinische Dienst (MD) im Begutachtungsverfahren, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 erfüllt sind und wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt.
Schritt 1: Antrag auf Pflegegrad 4 stellen
Der Antrag auf Pflegegrad 4 wird bei der Pflegekasse gestellt (sie ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt). Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
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telefonisch
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schriftlich (per Brief oder Formular)
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online über die Pflegekasse
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persönlich mit Unterstützung eines Pflegedienstes oder einer Pflegeberatung
📌 Wichtig:
Als Antragsdatum zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt (frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen).
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Dieser vereinbart einen Termin zur Pflegebegutachtung – in der Regel im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person.
Ziel der Begutachtung ist festzustellen, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist.
Bewertet werden die Bereiche des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), unter anderem:
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Mobilität
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kognitive und kommunikative Fähigkeiten
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Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
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Selbstversorgung
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Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
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Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
🔎 Wichtig: Der MD bewertet keine Diagnosen, sondern den tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig oder nur mit umfangreicher Hilfe möglich sind.
Schritt 3: Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Eine gute Vorbereitung ist bei Pflegegrad 4 besonders wichtig, da hier ein sehr hoher und dauerhafter Unterstützungsbedarf nachgewiesen werden muss.
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Pflegealltag vorab dokumentieren (z. B. Pflegetagebuch)
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Hilfebedarf ehrlich und konkret schildern (mit Beispielen)
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Medikamente, Arztberichte und relevante Unterlagen bereithalten
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Angehörige oder Pflegepersonen zum Termin hinzuziehen
💡 Tipp: Notiere typische Alltagssituationen wie Körperpflege, Anziehen, Essen/Trinken, nächtliche Pflege, Orientierung, Lagerung oder Medikamentengabe – so geht beim Termin nichts verloren.
Was tun, wenn Pflegegrad 4 abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf Pflegegrad 4 abgelehnt oder niedriger eingestuft, kann Widerspruch eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
In vielen Fällen führt ein gut begründeter Widerspruch zu einer erneuten Prüfung – besonders dann, wenn der tatsächliche Hilfebedarf im Alltag bei der ersten Begutachtung nicht ausreichend konkret dargestellt wurde.
Ein strukturierter Widerspruch mit nachvollziehbaren Beispielen und ggf. zusätzlichen Unterlagen verbessert die Erfolgschancen deutlich.
Die Beantragung von Pflegegrad 4 folgt einem klaren Ablauf. Wer den Antrag sorgfältig vorbereitet und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch darstellt, erhöht die Chancen auf eine korrekte und angemessene Einstufung erheblich.
Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4
Viele Pflegebedürftige und Angehörige fragen sich, worin genau der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 liegt. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass bei Pflegegrad 4 eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Der Unterstützungsbedarf ist hier nahezu durchgehend und betrifft fast alle Lebensbereiche.
Entsprechend steigen bei Pflegegrad 4 sowohl der Umfang der Pflege als auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung deutlich an.
Was bedeutet das konkret im Alltag?
Pflegegrad 4 bietet im Vergleich zu Pflegegrad 3 nochmals deutlich höhere finanzielle Leistungen und mehr Möglichkeiten zur Organisation einer intensiven Versorgung. Pflegebedürftige benötigen hier in der Regel rund um die Uhr Unterstützung, etwa bei:
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Körperpflege und Mobilität
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Essen und Trinken
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Medikamenteneinnahme und medizinischen Maßnahmen
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Orientierung und Alltagsstrukturierung
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nächtlicher Pflege oder Beaufsichtigung
Während bei Pflegegrad 3 noch einzelne Tätigkeiten teilweise selbstständig möglich sein können, ist bei Pflegegrad 4 meist eine durchgehende Hilfe oder Beaufsichtigung erforderlich – häufig auch nachts.
Pflegegrad 4 –
Geldleistungen für Angehörige (2026)
Pflegegrad 4 liegt vor, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht und Betroffene im Alltag dauerhaft und umfassend auf Unterstützung angewiesen sind. Neben professionellen Pflegeleistungen haben auch pflegende Angehörige Anspruch auf finanzielle Leistungen, insbesondere auf Pflegegeld.
Für viele Familien bedeutet Pflegegrad 4 eine spürbare finanzielle Entlastung, da die Geld- und Sachleistungen nochmals deutlich höher ausfallen als bei Pflegegrad 3.
Wer erhält das Pflegegeld bei Pflegegrad 4?
Pflegegeld bei Pflegegrad 4 wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen erfolgt.
Das Pflegegeld wird nicht an einen Pflegedienst, sondern direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. In der Praxis wird es häufig genutzt, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen oder ihren zeitlichen Aufwand auszugleichen.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4?
Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 4:
➡️ 800 Euro monatlich
Die Auszahlung erfolgt monatlich durch die Pflegekasse, sobald der Pflegegrad anerkannt ist.
Grundlage: § 37 SGB XI (Pflegegeld), gültige Leistungsbeträge 2026
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist besser für Angehörige?
Welche Leistung sinnvoller ist, hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt:
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Pflegegeld: geeignet bei überwiegender Pflege durch Angehörige oder Familie
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Pflegesachleistungen: sinnvoll, wenn ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig eingesetzt wird
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Kombinationsleistung: Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. (Pflegegeld wird anteilig gekürzt)
Bei Pflegegrad 4 entscheiden sich viele Familien für eine Kombinationsleistung, da der Pflegebedarf hoch ist und Angehörige oft durch einen Pflegedienst entlastet werden müssen.
Bekommen Angehörige das Pflegegeld direkt ausgezahlt?
Nein.
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 wird immer an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – nicht direkt an die Angehörigen.
In der Praxis wird das Geld jedoch häufig:
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an pflegende Angehörige weitergegeben oder
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zur Deckung laufender Pflegekosten genutzt
Das Pflegegeld ist zweckgebunden, muss aber nicht einzeln nachgewiesen werden. Eine Versteuerung ist für pflegende Angehörige in der Regel nicht erforderlich.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 liegt vor, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. Betroffene benötigen im Alltag umfangreiche und regelmäßige Hilfe in mehreren Lebensbereichen, zum Beispiel bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder Orientierung.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn 70 bis unter 90 Punkte erreicht werden.
Ab wann bekommt man Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird anerkannt, sobald im Pflegegutachten eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird. Der Anspruch besteht ab dem Monat der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern der tatsächliche Hilfebedarf im Alltag.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?
Im Jahr 2026 stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 unter anderem folgende Leistungen zu:
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Pflegegeld: 800 € monatlich
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Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 € monatlich
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Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
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Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € monatlich
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Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € jährlich
Die Leistungen können je nach Pflegesituation kombiniert werden.
Wer bekommt das Pflegegeld bei Pflegegrad 4?
Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen erfolgt. Das Pflegegeld wird immer an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht direkt an die Angehörigen.
In der Praxis dient es häufig dazu, pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen oder ihren Aufwand auszugleichen.
Pflegegrad 4 bei Demenz – ist das möglich?
Ja. Pflegegrad 4 kann auch bei Demenz anerkannt werden. Entscheidend ist nicht die Diagnose Demenz selbst, sondern wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Bei fortgeschrittener Demenz mit hohem Betreuungs-, Aufsichts- und Unterstützungsbedarf ist eine Einstufung in Pflegegrad 4 häufig realistisch.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4?
Der zentrale Unterschied liegt im Ausmaß des Hilfebedarfs:
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Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
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Pflegegrad 4: schwere Beeinträchtigung mit deutlich höherem Unterstützungsbedarf
Mit Pflegegrad 4 steigen die finanziellen Leistungen deutlich, insbesondere beim Pflegegeld, bei Pflegesachleistungen sowie bei Tages- und Nachtpflege.
Kann Pflegegrad 4 wieder aberkannt werden?
Ja, theoretisch ist eine Rückstufung möglich, wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verbessert.
In der Praxis kommt dies jedoch selten vor, da Pflegegrad 4 meist auf einem dauerhaften und hohen Unterstützungsbedarf basiert.
Was tun, wenn Pflegegrad 4 abgelehnt wird?
Wird der Antrag abgelehnt oder niedriger eingestuft, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Ein gut begründeter Widerspruch mit konkreten Beispielen aus dem Alltag und ggf. zusätzlichen ärztlichen Unterlagen erhöht die Erfolgschancen deutlich.
Muss Pflegegrad 4 regelmäßig überprüft werden?
Eine automatische regelmäßige Überprüfung findet nicht statt.
Die Pflegekasse kann jedoch eine erneute Begutachtung veranlassen, wenn sich Hinweise auf eine wesentliche Veränderung des Pflegebedarfs ergeben.
Kann man Pflegegrad 4 und einen Pflegedienst kombinieren?
Ja. Pflegegrad 4 ermöglicht:
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Pflege durch Angehörige (Pflegegeld)
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Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen)
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oder eine Kombinationsleistung aus beidem
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Diese Flexibilität ist besonders wichtig bei hohem Pflegebedarf.