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Pflegegrad 3 – Wieviel Geld bekommt man 2026?

  • 27. Feb.
  • 9 Min. Lesezeit

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben 2026 Anspruch auf umfangreiche Geldleistungen der Pflegekasse – darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.

Hier erfahren Sie auf einen Blick, wieviel Geld bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 zur Verfügung steht und wie Sie alle Leistungen optimal nutzen.


Die wichtigsten Zahlen für Pflegegrad 3 im Jahr 2026:


  • Pflegegeld: 599 € pro Monat

  • Pflegesachleistungen: 1.497 € pro Monat

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat

  • Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: 3.539 € pro Jahr

  • Tages- und Nachtpflege: 1.357 € pro Monat

  • Pflegehilfsmittel: 42 € pro Monat


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Inhaltsverzeichnis



Pflegegrad 3 – Wieviel Geld bekommt man 2026?

Pflegegrad 3 – Alle Geldleistungen 2026 im Überblick


Die folgende Tabelle zeigt alle finanziellen Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 im Jahr 2026 zustehen. Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert geblieben, da die nächste gesetzliche Anpassung erst 2028 vorgesehen ist.

Leistung

Betrag 2026

Häufigkeit

Pflegegeld

599 €

monatlich

Pflegesachleistungen

1.497 €

monatlich

Entlastungsbetrag

131 €

monatlich

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

3.539 €

jährlich

Tages- und Nachtpflege

1.357 €

monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

42 €

monatlich

Hausnotruf (Zuschuss)

25,50 €

monatlich

Wohnraumanpassung

bis 4.180 €

je Maßnahme

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis 53 €

monatlich

Pflegeberatung & Pflegekurse

kostenlos

Wichtig zu wissen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können nicht gleichzeitig in voller Höhe bezogen werden. Sie können aber über die sogenannte Kombinationsleistung anteilig genutzt werden. Der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel werden zusätzlich gezahlt und nicht auf andere Leistungen angerechnet.


Pflegegrad 3 - Pflegegeld 2026


Pflegegeld bei Pflegegrad 3 – Wie viel und wofür?


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten im Jahr 2026 monatlich 599 Euro Pflegegeld. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und steht zur freien Verfügung.


Wer bekommt das Pflegegeld?


Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird. Es dient als finanzielle Anerkennung für den Pflegeaufwand der pflegenden Person.


Wofür darf das Pflegegeld verwendet werden?


Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Pflegebedürftige entscheiden selbst, wofür sie es einsetzen. In der Praxis wird es häufig verwendet für:

  • Finanzielle Unterstützung der pflegenden Angehörigen

  • Zuzahlungen für Pflegehilfsmittel

  • Haushaltshilfe oder Alltagsunterstützung

  • Fahrtkosten zu Arztterminen


Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Vergleich

Pflegegrad

Pflegegeld 2026

Pflegegrad 1

kein Anspruch

Pflegegrad 2

347 €

Pflegegrad 3

599 €

Pflegegrad 4

800 €

Pflegegrad 5

990 €

Beratungspflicht bei Pflegegeld


Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 3 ist dieser Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr vorgeschrieben. Bei Nichtwahrnehmung kann das Pflegegeld gekürzt werden.


👉 Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37.3 direkt bei Ihnen zu Hause in Hamm durch – kostenlos und unkompliziert. Jetzt Termin vereinbaren.




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Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben 2026 Anspruch auf Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro pro Monat. Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege ganz oder teilweise übernimmt.


Was genau sind Pflegesachleistungen?


Pflegesachleistungen sind keine Geldzahlung, sondern professionelle Pflegeleistungen, die ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt erbringt. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse – der Pflegebedürftige muss nichts vorstrecken.


Wofür können Pflegesachleistungen eingesetzt werden?


  • Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen

  • Betreuung: Alltagsbegleitung, Spaziergänge, Gespräche

  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigung

  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen


Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 im Vergleich

Pflegegrad

Pflegesachleistungen 2026

Pflegegrad 1

kein Anspruch

Pflegegrad 2

796 €

Pflegegrad 3

1.497 €

Pflegegrad 4

1.859 €

Pflegegrad 5

2.299 €

👉 Als ambulanter Pflegedienst in Hamm rechnen wir die Pflegesachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Aufwand für Sie. Jetzt unverbindlich beraten lassen.



Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3 – Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren


Die Kombinationsleistung ist eine der am häufigsten genutzten Optionen bei Pflegegrad 3. Dabei wird die Pflege sowohl durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen. Das Pflegegeld wird in diesem Fall anteilig gekürzt – je nachdem, wie viel Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird.


Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?


Die Berechnung folgt einem einfachen Prinzip: Der Anteil der nicht genutzten Pflegesachleistung wird als prozentualer Pflegegeld-Anteil ausgezahlt.


Rechenbeispiel für Pflegegrad 3:

  • Pflegesachleistungen gesamt: 1.497 €

  • Tatsächlich genutzte Sachleistung: 748,50 € (= 50 %)

  • Nicht genutzter Anteil: 50 %

  • Pflegegeld-Anteil: 50 % von 599 € = 299,50 €


In diesem Beispiel erhält die pflegebedürftige Person also 748,50 € als Sachleistung über den Pflegedienst und zusätzlich 299,50 € als anteiliges Pflegegeld – zusammen 1.048 € monatlich.


Wann lohnt sich die Kombinationsleistung?


Die Kombinationsleistung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, aber professionelle Unterstützung im Alltag benötigen

  • Der Pflegedienst nur für bestimmte Aufgaben kommt (z. B. morgens für die Körperpflege)

  • Angehörige finanziell für ihren Pflegeaufwand entschädigt werden sollen


👉 Wir beraten Sie in Hamm persönlich, welche Kombination aus Pflegegeld und Pflegedienst für Ihre Situation am besten passt. Kostenlose Beratung erhalten.



Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Dieser Betrag steht allen Pflegegraden (1 bis 5) gleichermaßen zu und wird zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt.


Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?


Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für zugelassene Angebote eingesetzt werden:


  • Haushaltshilfe (Putzen, Einkaufen, Kochen)

  • Alltagsbegleitung und Betreuung

  • Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger

  • Tages- oder Nachtpflege (Zuzahlung)


Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?


Ja. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des laufenden Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Das bedeutet: Bei konsequenter Nutzung stehen bis zu 1.572 Euro pro Jahr zur Verfügung (12 × 131 €).


Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?


Nein. Eine direkte Auszahlung an die pflegebedürftige Person oder an Angehörige ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt über zugelassene Anbieter, die den Betrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen.


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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben 2026 Anspruch auf das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.


Was ist Verhinderungspflege?


Verhinderungspflege wird genutzt, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Auszeit. Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden und ist bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr möglich.


Was ist Kurzzeitpflege?


Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Sie wird häufig genutzt nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.


Gemeinsames Jahresbudget seit Juli 2025


Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengelegt. Das Budget kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden. Eine vorherige Pflegezeit von sechs Monaten (Vorpflegezeit) ist nicht mehr erforderlich.


Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege weitergezahlt?


Ja, teilweise. Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Bei Pflegegrad 3 sind das 299,50 Euro pro Monat (50 % von 599 €).

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Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 3


Bei Pflegegrad 3 stehen für die Tages- oder Nachtpflege monatlich bis zu 1.357 Euro zur Verfügung. Dieses Budget wird separat berechnet und nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet.


Tagespflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person tagsüber in einer teilstationären Einrichtung betreut wird und abends wieder nach Hause kommt. Nachtpflege funktioniert umgekehrt: Die Betreuung findet nachts in einer Einrichtung statt.

Diese Leistung ist besonders geeignet für Angehörige, die tagsüber berufstätig sind oder selbst Entlastung benötigen.



Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3


Neben den großen Leistungsposten stehen bei Pflegegrad 3 weitere Unterstützungen zur Verfügung:


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch


Pflegebedürftige erhalten monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Hilfsmittel unterstützen die tägliche Pflege zu Hause und werden von der Pflegekasse bezahlt.


Hausnotruf


Der Zuschuss zum Hausnotruf beträgt 25,50 Euro pro Monat. Mit einem Hausnotruf können pflegebedürftige Personen im Notfall schnell Hilfe rufen – ein wichtiger Sicherheitsbaustein für das Leben zu Hause.


Wohnraumanpassung


Für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung stehen bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme zur Verfügung. Damit können zum Beispiel ebenerdige Duschen eingebaut, Türen verbreitert oder Rampen installiert werden.


Pflegeberatung und Pflegekurse


Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung sowie kostenlose Pflegekurse. Diese helfen, den Pflegealltag besser zu bewältigen und alle zustehenden Leistungen zu nutzen.



Pflegegrad 3 – Geldleistungen für Angehörige


Viele Angehörige fragen sich: Welches Geld steht mir zu, wenn ich jemanden mit Pflegegrad 3 pflege? Hier ein Überblick über die wichtigsten finanziellen Aspekte für pflegende Angehörige.


Pflegegeld als Anerkennung


Das Pflegegeld in Höhe von 599 Euro wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. In der Praxis geben viele Pflegebedürftige das Geld als finanzielle Anerkennung an ihre pflegenden Angehörigen weiter. Das Pflegegeld muss nicht versteuert werden und ist für Angehörige sozialversicherungsfrei.


Rentenansprüche für pflegende Angehörige


Pflegende Angehörige, die eine Person mit Pflegegrad 3 mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen (verteilt auf mindestens 2 Tage), erhalten Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflegetätigkeit.


Pflegeunterstützungsgeld


Wenn Angehörige kurzfristig die Pflege organisieren müssen (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt), können sie bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr von der Arbeit freigestellt werden. Für diese Zeit gibt es das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung.


Verhinderungspflege als Auszeit


Das Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ermöglicht Angehörigen, sich Pausen zu nehmen – sei es für Urlaub, Erholung oder eigene Gesundheit. Während dieser Zeit wird die Pflege durch eine Ersatzperson oder einen Pflegedienst übernommen.


Alle Geldleistungen bei Pflegegrad 3 zusammengefasst


Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und ihre Angehörigen im Jahr 2026 auf folgende Gesamtsumme kommen:


  • Pflegegeld: 7.188 € pro Jahr (12 × 599 €)

  • Entlastungsbetrag: 1.572 € pro Jahr (12 × 131 €)

  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: 3.539 € pro Jahr

  • Pflegehilfsmittel: 504 € pro Jahr (12 × 42 €)

  • Gesamtpotenzial: über 12.800 € pro Jahr


Oder als Pflegesachleistungen:


  • Pflegesachleistungen: 17.964 € pro Jahr (12 × 1.497 €)

  • Plus Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel etc.


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Pflegegrad 3 – Geldleistungen für Angehörige


Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 erhöht?


Nein. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 bleibt 2026 unverändert bei 599 Euro pro Monat. Die letzte Erhöhung fand zum 1. Januar 2025 statt, als das Pflegegeld um 4,5 % angehoben wurde (von 573 € auf 599 €).


Die nächste reguläre Anpassung der Pflegeleistungen ist gesetzlich für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Dann sollen die Beträge an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.


Übersicht der Pflegegeld-Entwicklung bei Pflegegrad 3:

Jahr

Pflegegeld PG 3

Veränderung

2023

545 €

2024

573 €

+5 %

2025

599 €

+4,5 %

2026

599 €

keine Erhöhung

2028 (geplant)

noch offen

Dynamisierung geplant





Häufige Fragen zu Pflegegrad 3 und Geld 2026


Wieviel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3 pro Monat?

Bei Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige im Jahr 2026 entweder 599 Euro Pflegegeld pro Monat (bei Pflege durch Angehörige), bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen pro Monat (bei Pflege durch einen Pflegedienst) oder eine Kombinationsleistung aus beiden Varianten. Zusätzlich stehen 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich zur Verfügung.

Wieviel Geld bekommen Angehörige bei Pflegegrad 3?

Angehörige erhalten das Pflegegeld nicht direkt von der Pflegekasse. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann von dieser als finanzielle Anerkennung weitergegeben werden. Darüber hinaus erhalten pflegende Angehörige Rentenbeiträge und können Verhinderungspflege nutzen.

Was ist besser – Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?

Das hängt von der individuellen Pflegesituation ab. Pflegegeld lohnt sich, wenn Angehörige die Pflege überwiegend selbst übernehmen. Pflegesachleistungen sind sinnvoll, wenn ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig kommt. Die Kombinationsleistung ist häufig die beste Lösung, wenn beides kombiniert wird.

Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 erhöht?

Nein. Das Pflegegeld bleibt 2026 bei 599 Euro pro Monat. Die nächste geplante Anpassung ist für 2028 vorgesehen.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel genutzt werden.

Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, über die Kombinationsleistung. Der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistungen wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. So können Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam die Pflege übernehmen.

Muss das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 versteuert werden?

Nein. Das Pflegegeld ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei, sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für pflegende Angehörige.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD) müssen 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht werden.




Sie haben Pflegegrad 3 und möchten alle Leistungen nutzen?


Als ambulanter Pflegedienst in Hamm unterstützen wir Sie dabei, alle Leistungen bei Pflegegrad 3 optimal auszuschöpfen. Wir beraten Sie persönlich, helfen bei Anträgen und übernehmen die Pflege direkt bei Ihnen zu Hause – zuverlässig, persönlich und mit festen Bezugspflegekräften.


Unsere Leistungen bei Pflegegrad 3:


  • Ambulante Pflege (Grundpflege & Behandlungspflege)

  • Haushaltshilfe und Betreuung

  • Pflegeberatung und Antragshilfe

  • Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

  • Verhinderungspflege

  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse


📞 Rufen Sie uns an: 02381 9764600

✉️ Oder schreiben Sie uns: Kontaktformular öffnen



Dieser Beitrag wurde am 27. Februar 2026 veröffentlicht und basiert auf den aktuellen gesetzlichen Leistungsbeträgen gemäß SGB XI. Die Beträge für 2026 entsprechen dem Stand vom 1. Januar 2025, da keine Erhöhung beschlossen wurde.

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