Entlastungsbetrag 2026: 131€ monatlich richtig nutzen
- 21. März
- 4 Min. Lesezeit
131 € pro Monat – das klingt nicht nach viel, doch viele Familien verschenken dieses Geld, weil sie nicht wissen, wie es funktioniert. Der Entlastungsbetrag ist eine der flexibelsten Leistungen der Pflegekasse und ist sogar schon ab Pflegegrad 1 möglich.
In diesem Artikel erfahren Sie konkret, was Sie mit 131 € monatlich erreichen, welche Dienste zugelassen sind, wie die Ansparprinzipien funktionieren und warum 40% der Pflegebedürftigen diese Leistung nicht nutzen.

Inhaltsverzeichnis
Was ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)?
Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget von 131 €, das alle Pflegebedürftigen – unabhängig vom Pflegegrad – erhalten können. Es soll Angehörige entlasten und den PB bei Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützen.
Das Besondere: Es ist sehr flexibel einsetzbar und kann mit anderen Leistungen kombiniert werden!
💡 Einzigartig: Der Entlastungsbetrag ist die EINZIGE Leistung, die es auch bei Pflegegrad 1 gibt. Das macht ihn besonders wertvoll für leicht pflegebedürftige Personen.
Wer hat Anspruch? (Alle Pflegegrade!)
Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Besonderheit |
131 € / Monat | Einzige Sachleistung für PG1! | |
131 € / Monat | Zusätzlich zu Pflegegeld & Sachleistungen | |
131 € / Monat | Zusätzlich zu Pflegegeld & Sachleistungen | |
131 € / Monat | Zusätzlich zu Pflegegeld & Sachleistungen | |
131 € / Monat | Zusätzlich zu Pflegegeld & Sachleistungen |
Fazit: Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch. Es ist automatisch aktiviert – Sie müssen es nur nutzen!
131€ monatlich – Was können Sie damit finanzieren?
Tagespflege oder Nachtpflege (teilstationär)
Kurzzeitpflege (stationär, kurzfristig)
Zugelassene Dienste (Haushaltshilfe, Putzen, Einkaufen, Kochen)
Alltagsangebote (z.B. Besuchsdienste, Gesellschaft, Alltagsbegleitung)
Einige spezialisierte Betreuungsangebote
NICHT abgedeckt: Medikamente, Arztbesuche, Pflege durch Angehörige, Pflegegeld oder Sachleistungen selbst.
3 konkrete Beispiele mit monatlichen Budgets
Beispiel 1: Tagespflege kombiniert mit Haushaltshilfe (PG3)
Seniorin hat 2x wöchentlich Tagespflege (à 25 € für 4 Stunden) + 1x wöchentlich Haushaltshilfe (à 40 €/Std. für 3 Stunden):
Leistung | Häufigkeit | Kostensatz | Monatlich |
Tagespflege | 2x/Woche | 25 € pro Tag | ca. 200 € |
1x/Woche | 40 € pro Std. | ca. 160 € | |
Gesamt | 360 € | ||
Aus EB finanziert | 131 € | Restliche: 229 € aus Sachleistungen |
Beispiel 2: Reine Haushaltshilfe (PG2)
Rentner nutzt nur Haushaltshilfe (Putzen + Kochen, 40 €/Std., 2x pro Woche 2 Stunden):
Leistung | Häufigkeit | Kostensatz | Monatlich |
Haushaltshilfe | 4x/Monat | 40 € pro Std. | 320 € |
Aus EB finanziert | 131 € | Rest aus anderen Quellen |
Beispiel 3: Ansparen für Kurzzeitpflege (PG1)
Person mit PG1 spart 3 Monate Entlastungsbetrag, um eine Woche Kurzzeitpflege zu finanzieren:
Monat | Budgetstand |
Januar | 131 € |
Februar | 262 € |
März | 393 € |
April: Kurzzeitpflege für 1 Woche | Teilweise finanziert (Rest Selbstzahlung) |

Ansparen & Übertragungsregeln
Wichtig: Der Entlastungsbetrag verfällt nicht einfach – es gibt Ansparprinzipien:
Zeitraum | Regel |
Laufender Monat | 131 € verfügbar |
Nächstes Halbjahr | Nicht verbrauchter Betrag kann übertragen werden (z.B. Januar-Juni → Juli-Dezember) |
Vorjahr bis 30.6. | Angesparte Beträge aus dem Vorjahr MÜSSEN bis 30. Juni aufgebraucht sein, sonst verfallen sie |
Beispiel: Sie nutzen in den Monaten Januar–April nur 100 € monatlich. Das sind 31 € Ersparnisse × 4 = 124 € extra. Diese 124 € + die regulären 131 € für Mai/Juni = 386 € im Juni nutzen!
Umwandlungsanspruch: Extra-Geld aus Sachleistungen
Das ist der Power-Move: Wenn Sie nicht alle Sachleistungen nutzen, können Sie bis zu 40% davon in zusätzlichen Entlastungsbetrag umwandeln (§42 SGB XI).
Pflegegrad | Sachleistungen | Davon 40% | Extra-Entlastung möglich |
PG 2 | 761 € | 305 € | 131 € + 305 € = 436 € |
PG 3 | 1.588 € | 635 € | 131 € + 635 € = 766 € |
PG 4 | 1.778 € | 711 € | 131 € + 711 € = 842 € |
PG 5 | 2.299 € | 920 € | 131 € + 920 € = 1.051 € |
Real-Beispiel PG3: Pflegegeld-Empfänger nutzt nur 50% der Sachleistungen (Grund: Angehörige pflegen mit). Umwandlung: 635 € extra möglich. Total: 131 € + 635 € = 766 € für Entlastungsangebote!
Abtretungserklärung vs. Kostenerstattung
Variante | Wie es funktioniert | Vorteile | Nachteile |
Abtretungserklärung | Pflegekasse zahlt Anbieter direkt | Einfach, Sie zahlen nichts vor | Weniger flexibel |
Kostenerstattung | Sie zahlen selbst, Kasse erstattet | Freie Anbieterwahl | Sie brauchen Liquidität |
Tipp: Mit einem zugelassenen Dienst (Abtretung) ist es am einfachsten – kein Papierkram, keine Vorauskosten.
Welche Anbieter sind zugelassen?
Wichtig: Nicht jeder Dienst ist zugelassen. Die Pflegekasse zahlt nur für:
Nach §45a, §45b SGB XI zugelassene Dienste
Zugelassene Pflegedienste (z.B. Pflegedienst Feelege in Hamm)
Anerkannte Angebote nach Landesrecht
Die Pflegekasse hat eine Liste! Vor Vertragsabschluss: Immer anfragen, ob der Anbieter zugelassen ist. Sonst zahlen Sie aus eigener Tasche.
Top 5 Fehler bei der Nutzung
1. Nicht wissen, dass es die Leistung gibt 40% der PB und Angehörigen kennen den Entlastungsbetrag gar nicht. Schade!
2. Zu viel Geld liegen lassen 131 € × 12 Monate = 1.572 € pro Jahr! Das ist zu viel zum Verschenken.
3. Falscher Anbieter Nicht zugelassene Dienste bezahlen Sie komplett selbst. Immer fragen!
4. Zu spät im Jahr beantragen Entlastungsbetrag bis 30.6. des Folgejahres nutzen. Danach weg!
5. Nicht mit anderen Quellen kombinieren Entlastungsbetrag + Sachleistungen + Umwandlung = 3x mehr Power!
Häufige Fragen (FAQ)
Wird der Entlastungsbetrag automatisch bezahlt?
Nein. Sie müssen ihn aktiv beantragen oder nutzen. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse oder einem zugelassenen Anbieter.
Kann ich ihn für Medikamente nutzen?
Nein. Nur für Dienste und Betreuungsangebote. Medikamente zahlt die Krankenkasse.
Gilt der Entlastungsbetrag auch im Pflegeheim?
Nein, nur zu Hause. Im Pflegeheim ist die Vollversorgung im Heimpreis enthalten.
Kann meine Familie den Entlastungsbetrag erhalten, wenn sie mich pflegt?
Nein. Der Betrag ist für Dienste, nicht für Angehörige. Angehörige bekommen ggf. Pflegegeld.
Was ist, wenn die Rechnung höher ist als 131€?
Der Rest muss privat bezahlt oder aus anderen Quellen finanziert werden (z.B. Sachleistungen).
Verfällt das Geld am 31.12.?
Nein, aber Beträge aus dem Vorjahr müssen bis 30.6. aufgebraucht sein. Laufende Monate können ins nächste Halbjahr übertragen werden.
Fazit:
131 € monatlich sind keine Kleinigkeit. Über ein ganzes Jahr sind das 1.572 €, und mit Umwandlungsanspruch und cleverer Kombination können es bis zu 4.000 € und mehr werden.
Der größte Fehler: Nicht nutzen. Der zweite Fehler: Nicht kombinieren. Ein Pflegedienst wie Feelege kann Ihnen zeigen, wie Sie das Maximum herausholen – kostenlos und unverbindlich.
Quellen & Hinweise
• Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – Pflegeversicherung, §45b, §42
• Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen 2026
• Verbraucherzentrale – Entlastungsangebote
• GKV-Spitzenverband – Leistungsbeträge 2026
Dieser Beitrag wurde im März 2026 erstellt und basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen.
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