Kurzzeitpflege - Anspruch, Kosten, Dauer einfach erklärt
- 4. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
Kurzzeitpflege – wenn Pflege plötzlich nicht möglich ist
Ein Krankenhausaufenthalt, eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustands oder die eigene Erschöpfung als Angehöriger:
Es gibt Situationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht mehr leistbar ist.
Genau dafür gibt es die Kurzzeitpflege.
Sie ermöglicht eine zeitlich begrenzte stationäre Pflege, bis sich die Situation wieder stabilisiert hat – finanziell unterstützt durch die Pflegekasse.
In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, wer Anspruch auf Kurzzeitpflege hat, wie lange sie dauert, was sie kostet und wie sie beantragt wird.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine stationäre Pflege auf Zeit, wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.
Sie findet in der Regel in einem:
Pflegeheim
Kurzzeitpflegeplatz
spezialisierten Pflegeeinrichtung
statt und dient dazu, Pflegebedürftige vorübergehend professionell zu versorgen.
Typische Gründe für Kurzzeitpflege sind:
Entlassung aus dem Krankenhaus
Überlastung pflegender Angehöriger
Umbau der Wohnung
Ausfall der Pflegeperson
👉 Wichtig: Kurzzeitpflege ist keine Dauerlösung, sondern eine Übergangshilfe.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit:
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Voraussetzung ist, dass:
die Pflege vorübergehend nicht sichergestellt ist
die Pflege zu Hause aktuell nicht möglich oder unzumutbar ist
💡 Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann Kurzzeitpflege genutzt werden, wenn eine direkte Rückkehr nach Hause nicht klappt.

Kurzzeitpflege nach Pflegegrad – einfach erklärt
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Anspruch auf Kurzzeitpflege vorhanden
Budget über Pflegekasse nutzbar
häufig genutzt nach Krankenhausentlassung
Pflegegrad 2 ist oft der Einstieg in die Kurzzeitpflege, vor allem bei plötzlichen Pflegesituationen.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
höherer Pflegebedarf
Kurzzeitpflege wird häufiger ausgeschöpft
Kombination mit Verhinderungspflege sinnvoll
Bei Pflegegrad 3 ist Kurzzeitpflege oft Teil einer strategischen Entlastung der Angehörigen.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4
intensiver Pflegebedarf
Kurzzeitpflege wird oft vollständig genutzt
Eigenanteil spielt größere Rolle
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4 dient häufig der Stabilisierung nach Krisen.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5
sehr hoher Pflegebedarf
Kurzzeitpflege oft medizinisch notwendig
frühzeitige Beantragung wichtig
Bei Pflegegrad 5 ist Kurzzeitpflege meist Teil eines professionellen Versorgungsplans.
Wie lange kann Kurzzeitpflege genutzt werden?
Die Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden.
maximal 56 Tage
am Stück oder aufgeteilt
nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden
🔁 Wichtig:
Nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege können teilweise für Kurzzeitpflege verwendet werden.
Was kostet Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse übernimmt für Kurzzeitpflege bis zu 1.774 € pro Jahr (Pflegegrad 2–5).
Dieses Budget deckt:
pflegerische Leistungen
Betreuung
Grundpflege
Nicht enthalten sind:
Unterkunft
Verpflegung
Investitionskosten
Kurzzeitpflege & Eigenanteil – was zahlt man selbst?
Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus:
Kosten für Unterkunft
Verpflegung
ggf. Investitionskosten
💶 Je nach Einrichtung liegen diese Kosten häufig zwischen 30 und 60 € pro Tag.
👉 Tipp:
Ein Vergleich der Einrichtungen lohnt sich – die Eigenanteile unterscheiden sich stark.
Kurzzeitpflege beantragen – Schritt für Schritt
Pflegegrad prüfen oder beantragen
Pflegekasse kontaktieren
Kurzzeitpflegeplatz suchen
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Einzug in die Einrichtung
⚠️ Wichtig:
Bei Notfällen kann der Antrag auch nachträglich eingereicht werden.
Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist Kurzzeitpflege besonders häufig nötig, wenn:
Pflege zu Hause noch nicht möglich ist
Hilfsmittel fehlen
Angehörige überfordert sind
In solchen Fällen:
frühzeitig Sozialdienst im Krankenhaus ansprechen
Pflegekasse informieren
Plätze parallel anfragen
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren
Kurzzeitpflege kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden.
Vorteile:
höheres Gesamtbudget
längere Entlastung
flexiblere Planung
👉 Diese Kombination ist eine der wichtigsten Strategien, um Pflege langfristig zu sichern.
Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege
Wer zahlt Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten bis zum jährlichen Höchstbetrag.
Wird Kurzzeitpflege vollständig übernommen?
Nein. Unterkunft und Verpflegung müssen meist selbst gezahlt werden.
Kann Kurzzeitpflege verlängert werden?
Ja, wenn Budget vorhanden ist oder kombiniert wird.
Gibt es Kurzzeitpflege zu Hause?
Nein. Kurzzeitpflege ist eine stationäre Leistung.
Fazit: Kurzzeitpflege schafft Luft in schwierigen Situationen
Kurzzeitpflege ist kein Zeichen von Versagen – sondern eine wichtige Unterstützung, wenn Pflege kurzfristig nicht möglich ist.
Sie:
entlastet Angehörige
sichert professionelle Versorgung
stabilisiert Pflegesituationen
➡️ Unser Tipp:
Eine Pflegeberatung hilft, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegegeld optimal zu kombinieren – ohne finanzielle Nachteile.
📞 Sie sind unsicher, ob Kurzzeitpflege in Ihrer Situation möglich ist oder wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt?
Viele Angehörige wissen nicht,
ob sie Anspruch auf Kurzzeitpflege haben
wie lange sie genutzt werden kann
oder wie sich Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege kombinieren lässt
Wir vom Pflegedienst Feelege beraten Sie kostenlos, verständlich und unverbindlich – persönlich, ehrlich und mit Blick auf Ihre individuelle Situation.
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