Pflegegrad 4: Wieviel Geld bekommt man 2026?
- 28. Feb.
- 6 Min. Lesezeit
Pflegegrad 4 bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" – und damit verbunden sind auch die zweithöchsten Leistungen im deutschen Pflegesystem. Doch viele Betroffene und Angehörige wissen nicht, wie viel Geld ihnen tatsächlich zusteht und wie sie es optimal einsetzen.
Hier finden Sie die Antwort: Alle Geldbeträge bei Pflegegrad 4 für 2026, übersichtlich in Tabellen – plus Tipps, wie Sie keine Leistung verschenken.
Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad 4 – Alle Geldleistungen 2026 im Überblick
Leistung | Betrag 2026 | Häufigkeit |
800 € | monatlich | |
Pflegesachleistungen | 1.859 € | monatlich |
Tages- und Nachtpflege | 1.859 € | monatlich |
Entlastungsbetrag | 131 € | monatlich |
Gemeinsames Budget (Verhinderungs-/Kurzzeitpflege) | 3.539 € | jährlich |
Vollstationäre Pflege | 1.775 € | monatlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | monatlich |
Wohnraumanpassung | bis 4.180 € | pro Maßnahme |
Wohngruppenzuschlag | 224 € | monatlich |
Hausnotruf | 25,50 € | monatlich |
Zusammengerechnet: Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können Sie mit Pflegegrad 4 im Jahr über 15.000 Euro für die häusliche Pflege erhalten – plus Sonderleistungen wie Wohnraumanpassung.
Pflegegeld bei Pflegegrad 4: 800 € monatlich
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 800 Euro pro Monat. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist zur freien Verfügung – die meisten geben es an ihre pflegenden Angehörigen weiter.
Voraussetzungen:
Anerkannter Pflegegrad 4
Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer
Vierteljährlicher Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst (Pflicht bei PG 4 und 5)
Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: Bei Pflegegrad 4 ist der Beratungsbesuch alle 3 Monate Pflicht. Wir führen diese Besuche bei Ihnen zu Hause durch. Termin vereinbaren →
Pflegesachleistungen: 1.859 € monatlich
Die Pflegesachleistungen betragen bei Pflegegrad 4 genau 1.859 Euro pro Monat. Dieses Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.
Was Sachleistungen abdecken:
Grundpflege (Körperpflege, An-/Auskleiden, Essen, Mobilisation)
Behandlungspflege (Medikamente, Wundversorgung, Injektionen)
Hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Putzen, Einkaufen)
Wichtig: Sie müssen die 1.859 € nicht komplett ausschöpfen. Was Sie nicht über Sachleistungen nutzen, können Sie anteilig als Pflegegeld erhalten (Kombinationsleistung).
Kombinationsleistung – So holen Sie das Maximum raus

Die Kombinationsleistung ist der Schlüssel, um bei Pflegegrad 4 das meiste Geld zu erhalten. Sie kombinieren Sachleistungen (Pflegedienst) mit anteiligem Pflegegeld.
Rechenbeispiel 1: Pflegedienst nutzt 50 % der Sachleistungen
Betrag | |
Sachleistungen (Pflegedienst): 50 % von 1.859 € | 930 € |
+ Anteiliges Pflegegeld: 50 % von 800 € | 400 € |
= Gesamt | 1.330 € |
Rechenbeispiel 2: Pflegedienst nutzt 75 % der Sachleistungen
Betrag | |
Sachleistungen (Pflegedienst): 75 % von 1.859 € | 1.394 € |
+ Anteiliges Pflegegeld: 25 % von 800 € | 200 € |
= Gesamt | 1.594 € |
Rechenbeispiel 3: Pflegedienst nutzt 25 % der Sachleistungen
Betrag | |
Sachleistungen (Pflegedienst): 25 % von 1.859 € | 465 € |
+ Anteiliges Pflegegeld: 75 % von 800 € | 600 € |
= Gesamt | 1.065 € |
Unser Tipp: Die Kombinationsleistung lohnt sich fast immer. Selbst wenn ein Pflegedienst nur morgens zur Grundpflege kommt und Angehörige den Rest übernehmen, erhalten Sie trotzdem einen großen Teil des Pflegegeldes.
Wir berechnen Ihnen den optimalen Mix: Kostenlose Beratung, welche Kombination für Ihre Situation am besten passt. Jetzt beraten lassen →
Gemeinsames Budget: 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro pro Jahr. Dieses Budget können Sie flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einsetzen.
Was ist neu (seit Juli 2025)?
Keine getrennte Abrechnung mehr – ein gemeinsamer Topf
Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen pro Jahr (vorher 6)
Keine 6-monatige Vorpflegezeit mehr nötig
Hälftiges Pflegegeld wird bis zu 8 Wochen weitergezahlt
Wofür nutzen?
Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson krank wird, Urlaub braucht oder Termine hat
Kurzzeitpflege: Vollstationäre Pflege auf Zeit, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt
Wichtig: 2026 ist das erste volle Jahr, in dem das Budget ohne Übergangsregeln zur Verfügung steht. Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende – nutzen Sie es!
Tages- und Nachtpflege: 1.859 € zusätzlich
Der Zuschuss für Tages- und Nachtpflege beträgt bei Pflegegrad 4 1.859 Euro monatlich. Das Besondere: Dieser Betrag wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. Sie können alle drei Leistungen gleichzeitig beziehen.
Das bedeutet konkret: Sie können Pflegegeld (800 €) + Sachleistungen (1.859 €) + Tagespflege (1.859 €) in Kombination nutzen. Natürlich nur anteilig über die Kombinationsleistung, aber die Summen sind erheblich.
Die Tagespflege entlastet pflegende Angehörige enorm: Der Betroffene wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und kommt abends nach Hause.
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat steht bei allen Pflegegraden zur Verfügung. Er ist zweckgebunden für:
Angebote zur Unterstützung im Alltag (Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen)
Tagespflege oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Hauswirtschaft und Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst
Tipp: Nicht genutzter Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden. Sparen Sie nichts an – nutzen Sie es für Hauswirtschaft oder Betreuung.
Unsere Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Mehr erfahren →
Weitere Geldleistungen bei Pflegegrad 4
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – werden bis 42 € pro Monat von der Pflegekasse übernommen.
Wohnraumanpassung: bis 4.180 € pro Maßnahme
Zuschuss für barrierefreien Umbau: Treppenlift, ebenerdige Dusche, Türverbreiterung, Haltegriffe. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €.
Hausnotruf: 25,50 €/Monat
Monatlicher Zuschuss für ein Hausnotrufsystem.
Wohngruppenzuschlag: 224 €/Monat
Zusätzlicher Betrag bei Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe.
Vollstationäre Pflege: 1.775 €/Monat
Zuschuss für die Pflege im Pflegeheim, plus steigender Leistungszuschlag zum Eigenanteil (15–75 % je nach Aufenthaltsdauer).
Kostenlose Pflegeberatung
Anspruch auf professionelle Beratung nach § 7a SGB XI – wir bieten diese direkt bei Ihnen zu Hause an.
Pflegegrad 4 – Geld im Vergleich mit anderen Pflegegraden
Pflegegeld-Vergleich 2026
Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen | Tages-/Nachtpflege | Entlastungsbetrag |
PG 1 | – | – | – | 131 € |
PG 2 | 347 € | 796 € | 724 € | 131 € |
PG 3 | 599 € | 1.497 € | 1.363 € | 131 € |
PG 4 | 800 € | 1.859 € | 1.859 € | 131 € |
PG 5 | 990 € | 2.299 € | 2.095 € | 131 € |
Unterschied Pflegegrad 3 zu Pflegegrad 4
Leistung | PG 3 | PG 4 | Differenz |
Pflegegeld | 599 € | 800 € | +201 € |
Sachleistungen | 1.497 € | 1.859 € | +362 € |
Tages-/Nachtpflege | 1.363 € | 1.859 € | +496 € |
Die Höherstufung von PG 3 auf PG 4 bringt also über 1.000 Euro mehr pro Monat an Leistungen.
Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 4?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Stundenzahl. Der durchschnittliche Zeitaufwand bei Pflegegrad 4 liegt erfahrungsgemäß bei 5 bis 7 Stunden pro Tag. Viele Betroffene benötigen mehrmals tägliche Einsätze eines Pflegedienstes.
Für Pflegegrad 4 müssen 70 bis unter 90 Punkte bei der Begutachtung erreicht werden. Die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt vor, wenn der Betroffene in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens umfassende Hilfe benötigt.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 800 Euro Pflegegeld monatlich oder 1.859 Euro Pflegesachleistungen. Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich und 3.539 Euro gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege jährlich.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4?
Pflegegrad 3 umfasst 47,5–70 Punkte (schwere Beeinträchtigung), Pflegegrad 4 umfasst 70–90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung). Bei PG 4 gibt es 800 € statt 599 € Pflegegeld und 1.859 € statt 1.497 € Sachleistungen – über 1.000 € mehr pro Monat.
Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 2026 erhöht?
Nein, die Beträge bleiben 2026 auf dem Stand von 2025. Die nächste Anpassung ist frühestens zum 01.01.2028 geplant.
Kann man Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig bekommen?
Ja, über die Kombinationsleistung. Wenn Ihr Pflegedienst z. B. 50 % der Sachleistungen nutzt, erhalten Sie 50 % des Pflegegeldes zusätzlich.
Wie viele Stunden Pflege stehen mir bei Pflegegrad 4 zu?
Es gibt keine festgelegte Stundenzahl. Der Pflegeumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Erfahrungsgemäß liegt der Zeitaufwand bei 5 bis 7 Stunden täglich.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Pflegeheim?
Im Pflegeheim entfällt das Pflegegeld. Stattdessen zahlt die Pflegekasse 1.775 Euro monatlich als Zuschuss zu den Pflegekosten.
Fazit: Nutzen Sie alle Leistungen bei Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 bietet umfangreiche finanzielle Unterstützung – aber nur, wenn Sie alle Leistungen kennen und nutzen. Besonders die Kombinationsleistung und das neue gemeinsame Budget werden oft verschenkt.
Pflegedienst Feelege in Hamm – Ihre Unterstützung bei Pflegegrad 4:
✓ Kostenlose Beratung zu allen Geldleistungen
✓ Optimale Berechnung der Kombinationsleistung
✓ Ambulante Pflege und Hauswirtschaft direkt bei Ihnen zu Hause
✓ Vierteljährliche Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Stand: Februar 2026. Alle Angaben gemäß SGB XI ohne Gewähr.
Kommentare