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Entlastungsbetrag 2025 auszahlen lassen und optimal verwenden – Ihre Möglichkeiten im Überblick

  • yilmazez3
  • 15. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Was ist der Entlastungsbetrag?


Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Ab Januar 2025 beträgt er 131 € pro Monat – das sind 1.572 € pro Jahr. Der Betrag soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.


Auszahlung – wie funktioniert das?


Der Entlastungsbetrag wird nicht bar überwiesen, sondern über anerkannte Dienstleistungen „ausgezahlt“. Das bedeutet:

  1. Sie nehmen eine Leistung in Anspruch (z. B. Haushaltshilfe oder Betreuung).

  2. Sie erhalten eine Rechnung.

  3. Diese reichen Sie bei der Pflegekasse ein – bis 131 € pro Monat werden erstattet.

Viele Dienste (z. B. ambulante Pflegedienste wie Feelege) können auch direkt mit der Kasse abrechnen. Dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.


Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?


  • Haushaltshilfe: Unterstützung beim Putzen, Kochen, Waschen oder Einkaufen.

  • Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Gespräche, Gesellschaftsspiele oder Arztbegleitungen.

  • Betreuung für Demenzkranke: Entlastung für Angehörige durch geschulte Alltagsbegleiter.

  • Tages- oder Nachtpflege: Zuzahlungen für zusätzliche Betreuungsleistungen.

  • Kurzzeitpflege: Einsatz für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim bei vorübergehender Unterbringung.


Vorteile für Angehörige


  • Regelmäßige Hilfe im Haushalt oder Betreuung entlastet spürbar.

  • Die monatlichen 131 € können angespart und gesammelt genutzt werden (bis zum 30. Juni des Folgejahres).

  • Wer möchte, kann Teile des Pflegesachleistungsbudgets zusätzlich in den Entlastungsbetrag umwandeln.


Beispiele aus dem Alltag


  • Pflegegrad 1: Frau M. lebt allein und erhält keine Pflegesachleistungen. Über den Entlastungsbetrag finanziert sie wöchentliche Einkaufshilfen.

  • Pflegegrad 3: Herr K. wird von seiner Tochter gepflegt. Dank Entlastungsbetrag kommt einmal pro Woche eine Betreuungskraft, damit die Tochter eigene Termine wahrnehmen kann.


Unterstützung durch Pflegedienst Feelege in Hamm 📞


Wir beraten Sie, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen. Ob für Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung oder Tagespflege – wir helfen Ihnen bei der Planung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse ab.


➡️ Unser Tipp: Nutzen Sie die 131 € im Monat, die Ihnen zustehen! Kontaktieren Sie Feelege in Hamm und lassen Sie sich unverbindlich beraten, welche Leistungen für Sie am sinnvollsten sind.





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