Zum 1. Januar 2025 wurden laut Pflegeunterstützungs‑ und ‑entlastungsgesetz die meisten Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht . Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege . Für Pflegebedürftige und Angehörige ist es wichtig, diese Anpassungen zu kennen, um Leistungen voll auszuschöpfen.