Pflegeleistungen 2025 – Erhöhungen und neue Budgets verständlich erklärt
- yilmazez3
- 29. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Juli
Zum 1. Januar 2025 wurden laut Pflegeunterstützungs‑ und ‑entlastungsgesetz die meisten Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht . Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege . Für Pflegebedürftige und Angehörige ist es wichtig, diese Anpassungen zu kennen, um Leistungen voll auszuschöpfen.
Die wichtigsten Erhöhungen im Überblick
Pflegegeld: Das Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 gezahlt. Es steigt 2025 wie folgt: Pflegegrad 2: 347 €, Grad 3: 599 €, Grad 4: 800 €, Grad 5: 990 € pro Monat .
Pflegesachleistungen: Für ambulante Pflegedienste erhöht sich der Monatsbetrag je Pflegegrad auf 796 € (Grad 2), 1 497 € (Grad 3), 1 859 € (Grad 4) und 2 299 € (Grad 5) .
Entlastungsbetrag: Für Betreuung und Haushaltshilfen gibt es nun 131 € pro Monat für alle Pflegegrade .
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der Höchstbetrag für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel steigt auf 42 € monatlich .
Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege: Die Jahresbudgets wachsen auf 1 854 € bzw. 1 685 € . Ab 1. Juli 2025 werden diese Budgets zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3 539 € zusammengeführt; gleichzeitig entfällt die bisherige Bedingung, dass die häusliche Pflege mindestens sechs Monate bestanden haben muss .
Was bedeutet das für Pflegebedürftige?
Dank der Leistungsanpassungen können Pflegebedürftige mehr Leistungen beziehen, ohne den Eigenanteil zu erhöhen. Für Angehörige bedeutet dies zusätzliche Entlastung, etwa durch einen höheren Entlastungsbetrag oder ein flexibleres Budget für Ersatzpflege. Wichtig ist, die zustehenden Beträge rechtzeitig zu beantragen und optimal zu nutzen.
Praktische Tipps und Hinweise
Leistungscheck durchführen: Prüfen Sie Ihren Pflegegrad und lassen Sie sich zu Ihren Ansprüchen beraten. Oft ist eine Höherstufung möglich.
Budgets ausschöpfen: Planen Sie Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege frühzeitig, vor allem wenn Urlaubszeiten anstehen. Das neue Gesamtbudget erleichtert die Kombination.
Zuschüsse nutzen: Für Wohnraumanpassungen und digitale Pflege‑Apps stehen ebenfalls höhere Beträge zur Verfügung; informieren Sie sich über Förderprogramme .
Dokumentation: Führen Sie ein Pflegetagebuch, um den Aufwand zu belegen und die notwendigen Nachweise für eine eventuelle Höherstufung zu liefern.
Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen oder wie Sie die neuen Budgets beantragen? Kontaktieren Sie unser Pflegedienst‑Team in Hamm für eine unverbindliche Beratung. Wir helfen Ihnen dabei, Anträge korrekt zu stellen und die Entlastungsangebote optimal zu nutzen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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