Pflegegrad 3 – Wieviel Geld steht Ihnen 2026 zu?
- 17. März
- 5 Min. Lesezeit
Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Wer diesen Pflegegrad erhalten hat, fragt sich oft als Erstes: Wieviel Geld steht mir eigentlich zu?
Die gute Nachricht: 2026 sind die Leistungen erneut gestiegen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen jeden Euro, den Sie beanspruchen können – übersichtlich, aktuell und mit konkreten Rechenbeispielen.

Inhaltsverzeichnis
Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 auf einen Blick (2026)
Leistung | Betrag 2026 | Häufigkeit |
|---|---|---|
Pflegegeld | 573 € | monatlich |
Pflegesachleistungen | 1.588 € | monatlich |
Entlastungsbetrag | 131 € | monatlich |
Verhinderungspflege | 1.685 € | jährlich |
Kurzzeitpflege | 1.854 € | jährlich |
Gemeinsames Budget | 3.539 € | jährlich |
Tages- und Nachtpflege | 1.298 € | monatlich |
Pflegehilfsmittel | 42 € | monatlich |
Hausnotruf | 25,50 € | monatlich |
Wohnraumanpassung | 4.180 € | je Maßnahme |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | monatlich |
Das ergibt im Optimalfall über 25.000 € pro Jahr an Leistungen, die Ihnen bei Pflegegrad 3 zustehen.
Pflegegeld: 573 € monatlich
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie ausschließlich von Angehörigen oder Freunden zu Hause gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann frei verwendet werden – viele geben es als Anerkennung an ihre pflegenden Angehörigen weiter.
Wichtig zu wissen:
Das Pflegegeld wird alle 6 Monate durch einen Beratungsbesuch kontrolliert (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Während eines Krankenhausaufenthalts wird das Pflegegeld bis zu 4 Wochen weitergezahlt
Pflegegeld ist steuerfrei für den Pflegebedürftigen
Angehörige müssen das weitergegebene Pflegegeld unter bestimmten Umständen versteuern
Pflegesachleistungen: 1.588 € monatlich
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Anders als das Pflegegeld wird dieser Betrag nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Diese Leistungen umfassen unter anderem:
Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
Mobilität (Aufstehen, Umlagern, Transfers)
Ernährung (Essenszubereitung, Nahrungsaufnahme)
Hauswirtschaftliche Versorgung
■ Tipp von Feelege: Viele Familien schöpfen ihre Sachleistungen nicht voll aus. Wir prüfen gerne kostenlos, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Sachleistungen entscheiden! Mit der Kombinationsleistung nutzen Sie beide gleichzeitig.
Rechenbeispiel 1 – Pflegedienst nutzt 50% der Sachleistungen:
Schritt | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
Sachleistungen Budget | 1.588 € | monatlich |
Pflegedienst-Kosten | 794 € (= 50%) | monatlich |
Restliches Pflegegeld | 573 € × 50% = 286,50 € | monatlich |
Gesamtleistung | 1.080,50 € | monatlich |
Rechenbeispiel 2 – Pflegedienst nutzt 30% der Sachleistungen:
Schritt | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
Sachleistungen Budget | 1.588 € | monatlich |
Pflegedienst-Kosten | 476,40 € (= 30%) | monatlich |
Restliches Pflegegeld | 573 € × 70% = 401,10 € | monatlich |
Gesamtleistung | 877,50 € | monatlich |
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Bei Pflegegrad 3 sind das 131 € monatlich, die zweckgebunden für entlastende Angebote eingesetzt werden können:
Tagespflege und Nachtpflege
Zugelassene Betreuungsdienste
Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Einkaufen, Kochen)
Alltagsbegleitung und Gesellschaft
Wichtig: Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Angesparter Betrag aus dem Vorjahr muss bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.

Verhinderungspflege: 1.685 € jährlich
Wenn Ihre Hauptpflegeperson verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder eine wohlverdiente Auszeit – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
Voraussetzungen:
Pflegegrad 2 oder höher
Die Pflegeperson pflegt seit mindestens 6 Monaten
Maximal 42 Tage pro Kalenderjahr (bei tageweiser Nutzung)
Stundenweise Verhinderungspflege: Wird die Ersatzpflege stundenweise (weniger als 8 Stunden pro Tag) in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt und die 42 Tage werden nicht angerechnet.
Gemeinsames Budget ab 2025: Mehr Flexibilität
Seit 2025 können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege als gemeinsames Budget kombiniert werden:
Leistung | Einzelbudget | Gemeinsames Budget |
|---|---|---|
Verhinderungspflege | 1.685 € | bis zu 3.539 € |
Kurzzeitpflege | 1.854 € | bis zu 3.539 € |
Gesamt | 3.539 € | 3.539 € |
Das bedeutet: Brauchen Sie keine Kurzzeitpflege, können Sie das gesamte Budget von 3.539 € für Verhinderungspflege nutzen – und umgekehrt.
Tages- und Nachtpflege: 1.298 € monatlich
Die teilstationäre Pflege ist eine ideale Ergänzung zur häuslichen Versorgung. Das Besondere: Die Kosten werden zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen bezahlt. Sie kürzen Ihr Pflegegeld nicht!
Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden monatlich mit bis zu 42 € übernommen:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel (Hände und Flächen)
Bettschutzeinlagen
Schutzschürzen und Mundschutz
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € je Maßnahme
Damit Sie möglichst lange zu Hause leben können, bezuschusst die Pflegekasse bauliche Veränderungen:
Badumbau (ebenerdige Dusche, Badewannenlift)
Türverbreiterungen für Rollstuhl
Treppenlifte, Haltegriffe und Handläufe
Schwellenabbau
Pro Maßnahme gibt es bis zu 4.180 €. Ändern sich die Pflegebedürfnisse, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden.
Pflegegrad 3 im Vergleich: Was bringt eine Höherstufung?
Leistung | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 573 € | 765 € | 990 € |
Sachleistungen | 761 € | 1.588 € | 1.778 € | 2.299 € |
Tages-/Nachtpflege | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 2.095 € |
Verhinderungspflege | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
Kurzzeitpflege | 1.854 € | 1.685 € | 1.854 € | 1.854 € |
Vollstationär | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 ist finanziell besonders groß: Das Pflegegeld steigt um 241 €, die Sachleistungen sogar um 827 € monatlich.
7 Tipps:
So holen Sie das Maximum aus Pflegegrad 3 heraus
1. Kombinationsleistung nutzen
Lassen Sie sich individuell berechnen, welcher Mix aus Pflegegeld und Sachleistungen für Sie am günstigsten ist.
2. Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen
131 € monatlich summiert sich auf 1.572 € im Jahr. Nutzen Sie das Geld regelmäßig.
3. Verhinderungspflege aktiv einplanen
Planen Sie Auszeiten für pflegende Angehörige fest ein. 3.539 € aus dem gemeinsamen Budget ermöglichen echte Erholung.
4. Pflegehilfsmittel automatisch liefern lassen
Richten Sie eine monatliche Pflegebox ein – so verschenken Sie keine 42 € pro Monat.
5. Wohnraumanpassung prüfen
Jede Maßnahme wird einzeln mit bis zu 4.180 € bezuschusst.
6. Tages- oder Nachtpflege nutzen
Diese Leistung wird zusätzlich gezahlt – ein echtes Plus, das viele nicht kennen.
7. Höherstufung prüfen lassen
Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert? Ein höherer Pflegegrad bedeutet deutlich mehr Geld.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 3 und Geld
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 2026 monatlich 573 € Pflegegeld, wenn Sie ausschließlich von Angehörigen oder
Freunden gepflegt werden.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja, über die Kombinationsleistung. Je weniger Sachleistungen Sie verbrauchen, desto höher fällt Ihr anteiliges
Pflegegeld aus.
Wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt weitergezahlt?
Ja, für die ersten vier Wochen eines Krankenhausaufenthalts wird das Pflegegeld vollständig weitergezahlt.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden. Angesparte Beträge aus dem
Vorjahr müssen bis zum 30. Juni aufgebraucht werden.
Muss ich für Pflegesachleistungen in Vorkasse gehen?
Nein. Der Pflegedienst rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Die Abrechnung kann nachträglich erfolgen.
Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?
Für den Pflegebedürftigen selbst ist das Pflegegeld steuerfrei. Angehörige müssen es unter Umständen versteuern, wenn Freigrenzen überschritten werden.
Fazit: Pflegegrad 3 – Mehr Geld, als viele denken
Pflegegrad 3 bringt 2026 deutlich höhere Leistungen mit sich, als viele Betroffene vermuten. Allein durch die Kombination aus Pflegegeld (573 €), Sachleistungen (1.588 €) und zusätzlichen Zuschüssen können jährlich über 25.000 € an Unterstützung zusammenkommen.
Entscheidend ist jedoch nicht nur, welche Ansprüche bestehen, sondern wie gezielt sie genutzt werden. Besonders die Kombinationsleistung, der Entlastungsbetrag und das neue gemeinsame Budget bieten großes Potenzial, die Pflege optimal zu finanzieren und Angehörige spürbar zu entlasten.
Wer alle Möglichkeiten ausschöpft und sich frühzeitig beraten lässt, kann die finanzielle Unterstützung deutlich maximieren und gleichzeitig die Qualität der Pflege verbessern.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre individuelle Situation prüfen – oft bleiben mehrere tausend Euro pro Jahr ungenutzt.
Dieser Beitrag wurde im März 2026 aktualisiert. Alle Angaben gemäß SGB XI. Bei individuellen Fragen kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse oder uns.
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